Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Befund an Dübelverbindungen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

07.12.2011

Sachverhalt

Aufgrund von meldepflichtigen Ereignissen in anderen deutschen Kernkraftwerken sind in den vier baden-württembergischen Kernkraftwerken sicherheitstechnisch relevante Dübelverbindungen überprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass bei Dübeln eines bestimmten Typs häufig Minderverspreizungen vorliegen. Daneben gab es auch Maßabweichungen z.B. bei Durchgangsbohrungen von Dübelplatten. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die durchgeführten Überprüfungen wurden ausgeweitet. Der Betreiber wird je nach Einzelfall entweder seine Nachweise zur Unbedenklichkeit der Befunde weiter vervollständigen oder Sanierungsmaßnahmen durchführen. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Ministerium hat festgestellt, dass die Befunde keine Gefahr darstellen. Negative Auswirkungen dieser Dübelbefunde auf die befestigten Komponenten im Erdbebenfall können nur in ganz speziellen Konstellationen eintreten, die als extrem unwahrscheinlich anzusehen sind. Das Ereignis hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.