Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Meldung eines zu geringen Füllstands eines Flutbeckens im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

26.08.2011

Sachverhalt

Am 26.08. wurde im Kernkraftwerk Neckarwestheim II im Rahmen einer betrieblichen Maßnahme aus einem Flutbecken Wasser entnommen. Dabei kam es zum Ansprechen des Grenzwertes für einen zu tiefen Füllstand im Flutbecken. Gemäß den betrieblichen Regelungen des Kernkraftwerkes ist das Flutbecken beim Erreichen des Grenzwerts als ausgefallen zu betrachten. Im vorliegenden Fall war der Grenzwert um wenige Zentimeter unterschritten. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Das Flutbecken wurde wieder auf den Sollstand aufgefüllt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Flutbecken sind Teil des Not- und Nachkühlsystems des Kernkraftwerks. Ihre Aufgabe ist es, die Notkühlung des Reaktors bei Störfällen, die zu einem Kühlmittelverlust führen, sicherzustellen. Das Not- und Nachkühlsystem ist vierfach redundant, d. h. in vierfacher Ausführung vorhanden. Es standen zu jedem Zeitpunkt drei weitere Flutbecken zur Verfügung. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.