Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Risse in mehreren Batteriebehältern im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

12.05.2020

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1), das sich im Abbau befindet, hat der Betreiber am 28. April 2020 im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung einen Riss an einem Batteriebehälter der 24-Volt-Batterien festgestellt. Der Riss war nicht wanddurchdringend und hat nicht zu einer Funktionsbeeinträchtigung der Batterie geführt. Der Betreiber hat entschieden, bei Schichtrundgängen alle Batterien besonders auf Risse in den Gehäusen zu überprüfen. Beim Rundgang am
12. Mai 2020 wurden Risse an sämtlichen Batteriebehältern einer Gruppe zusammengeschalteter Batterien festgestellt. Die Risse waren ebenfalls nicht wanddurchdringend, so dass es nicht zum Austreten von Batteriesäure oder einem Ausfall der Batterien gekommen ist.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die betroffene Gruppe von Batterien von der Stromversorgung abgeklemmt. Er plant einen Austausch der betroffenen Batterien.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die 24-Volt-Batterien sind ein Teil der Notstromversorgung des Kernkraftwerks
KKP 1. Sie dienen im Notstromfall der Sicherstellung der Gleichstromversorgung verschiedener leittechnischer Komponenten. Die Auslegung der Notstromversorgung beruhte auf den Anforderungen des Leistungsbetriebs. Da ein beträchtlicher Anteil der im Leistungsbetrieb benötigten Verbraucher mittlerweile außer Betrieb genommen ist, haben die Batterien auch mit der abgeklemmten Gruppe eine ausreichende Kapazität und sie erfüllen die Verfügbarkeitsanforderungen des kerntechnischen Regelwerks. Die unmittelbare sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es handelt sich jedoch um einen Schaden mit Hinweis auf eine systematische Ursache. Insbesondere ist zu klären, warum der Schaden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums an mehreren Gehäusen aufgetreten ist. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Restbetrieb der Anlage, Personen und die Umwelt.