Erkenntnisdatum
19.05.2011Sachverhalt
Im Rahmen einer Überprüfung von Kleinleitungen auf äußerliche Beschädigung wurde am 19.05.2011 im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 an zwei Entlüftungsleitungen der Frischdampfleitungen und an einer Einspeiseleitung des Zusatzboriersystems ein Materialabrieb festgestellt. Die Endkappen der Isolierkästen, die zur Isolierung der Rohrleitungen verwendet werden, haben aufgrund betriebsbedingter Vibrationen den Abrieb verursacht.
Auch an anderen Kleinleitungen waren Reibspuren von den Isolierkästen erkennbar. Die Überprüfung wurde aufgrund eines Befundes im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar Block II (Meldepflichtiges Ereignis vom 28.03.2011) vorgenommen.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Im Rahmen der Überprüfung wurde ein Konzept erstellt, wie mit Befunden unterschiedlicher Ausprägung umzugehen ist. Die Endkappen der Isolierkästen wurden durch Isolierkissen ersetzt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Alle vom Materialabtrag betroffenen Leitungen sind Kleinleitungen. Durch den Materialabtrag trat bei keiner der Kleinleitungen eine Unterschreitung der Mindestwanddicke auf. Die Integrität der Kleinleitungen war daher nicht beeinträchtigt. Selbst bei einem unterstellten Abriss der betroffenen Kleinleitungen wäre die Störfallbeherrschung nicht gefährdet. Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Umwelt und den Betrieb der Anlage. Er hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.