Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Funktionsstörung an der Neutronenfluss-Instrumentierung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

28.10.2013

Sachverhalt

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim befindet sich derzeit wegen des Tauschs von Brennelementen in einem Kurzstillstand. Während dieses Kurzstillstands traten sporadische Funktionsstörungen an einer Einrichtung der Neutronenflussüberwachung auf. Nach dem Erkennen der Störung wurden die Arbeiten eingestellt, eine Sicherheitsbetrachtung durchgeführt und eine Ersatzschaltung realisiert. Als Ursache für die Funktionsstörung wurde eine nicht richtig ausgeführte Kabel- bzw. Steckverbindung identifiziert. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die betroffene Kabel/Steckverbindung wurde ausgetauscht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Um eine unbeabsichtigte Kritikalität des abgeschalteten Reaktors, d. h. ein Wiedereinsetzen der Kernspaltungen durch Neutronen, zu verhindern, wird dem Kühlmedium die neutronenabsorbierende Chemikalie Bor zugesetzt. Eine unbeabsichtigte Verdünnung des Borgehalts im Reaktor oder eine falsche Anordnung von Brennelementen im Reaktor könnten den unterkritischen Zustand gefährden und müssen daher sicher ausgeschlossen bzw. überwacht werden.

Die Überwachung der Unterkritikalität des abgeschalteten Reaktors erfolgt in erster Linie über die Messung des Borgehalts im Kühlmedium und in zweiter Linie über die Messung des Neutronenflusses. Die dabei zum Einsatz kommende Messung des Neutronenflusses ist zweifach redundant vorhanden. Eine dieser Redundanzen war von der Funktionsstörung betroffen. Die Störung war derart, dass bei ihrem Auftreten jeweils ein fehlerhaft hoher Wert des Neutronenflusses angezeigt wurde. Größere Neutronenflussanstiege wären durch das intakte Zählrohr und durch den redundanten Messkanal sicher erkannt worden. Das Ereignis hat deshalb eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich durch das Ereignis keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt.