Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Fehlerhafte Zuordnung von Brandmeldern durch eine elektronische Baugruppe der Brandmeldeanlage bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

13.01.2020

Sachverhalt

Im endgültig abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 (KKP 2) wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung am 13. Januar 2020 festgestellt, dass bei Auslösung zweier Brandmelder, die in Kabelschächten angebracht sind, falsche Auslöseorte auf der Brandmeldezentrale angezeigt wurden. Im Rahmen der Ursachenklärung wurde festgestellt, dass es bei bestimmten elektronischen Baugruppen (sogenannte FDC-Baugruppen) zu einer falschen Zuordnung von Brandmeldern kommen kann. Nach derzeitiger Kenntnis tritt dieses Phänomen auf, wenn ein automatisches Rücksetzen der Baugruppe zuvor gestört wurde, wie es bei der überlappenden Durchführung von Prüfungen an der Brandmeldeanlage der Fall sein kann. Die letzte Prüfung an der auffällig gewordenen Baugruppe fand am 20. Dezember 2019 statt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat alle betroffenen Baugruppen vollständig zurückgesetzt, wodurch die Fehlzuordnung von Brandmeldern zunächst nicht mehr auftreten kann. Das Personal wurde bezüglich der überlappenden Prüfdurchführungen sensibilisiert, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung der Brandmelder sichergestellt ist. Die weitere Ursachenklärung dauert noch an.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Brandschutzkonzept sieht gestaffelte Maßnahmen zur Branderkennung,
-eingrenzung und -bekämpfung vor. Im Falle eines Kabelbrands in einem der betroffenen Kabelschächte hätte das Betriebspersonal den Brand in einem falschen Raumbereich gesucht. Damit wäre die Branderkennung seit dem 20. Dezember 2019 beeinträchtigt gewesen. Die weiteren Einrichtungen zur Brandbegrenzung und
-erkennung, wie Brandschottungen und Abdichtungen der Kabelschächte sowie die Branderkennung in benachbarten Räumen, waren nicht betroffen. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.