Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Sicheres Abschalten einer Hauptkühlmittelpumpe bei Wiederkehrender Prüfung erfolgt verzögert im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

23.09.2013

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) befindet sich derzeit in Revision. Am 22.09.2013 wurde bei einer Wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass ein Schalter (Unterspannungsauslöser), welcher zur Abschaltung einer der vier Hauptkühlmittelpumpen dient, nur verzögert schaltete. Nur einer der mehrfach vorhandenen Abschaltmechanismen war von dem Ereignis betroffen. Ein ähnliches Ereignis ist 2012 aufgetreten (ME 02/2012).

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Funktion der Schalter für die anderen drei Hauptkühlmittelpumpen wurde befundfrei überprüft. Bis auf weiteres sollen Unterspannungsauslöser einer früheren, betriebsbewährten Baureihe eingesetzt werden. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Im Falle des Abschaltens der Anlage bei einem Störfall oder Notstandsfall kann es für die Beherrschung des Ereignisses erforderlich sein, alle Hauptkühlmittelpumpen sicher abzuschalten. Damit würde ein weiterer Wärmeeintrag in den Primärkreis durch die Hauptkühlmittelpumpen oder eine Vergrößerung der Leckagemenge bei Leckstörfällen verhindert. Die automatische Abschaltung der Hauptkühlmittelpumpen ist zweifach diversitär, d. h. auf zwei verschiedene Arten ausgeführt. Betroffen war die zweite Abschaltmöglichkeit bei einer der vier Hauptkühlmittelpumpen. In Fällen, in denen die zweite Abschaltmöglichkeit erforderlich ist, wäre die Abschaltung bei dieser Hauptkühlmittelpumpe um ca. 38 Sekunden verzögert erfolgt. Das Verhalten der Anlage bei den in der Genehmigung behandelten Stör- und Notstandsfällen wäre durch den Defekt nicht verändert worden. Das konkrete Ereignis hat daher nur eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt. Die Bedeutung des Ereignisses liegt darin, dass in Verbindung mit dem 2012 aufgetretenen Ereignis ein systematischer Fehler in den Unterspannungsauslösern nicht auszuschließen ist. Hierzu läuft die Ursachenklärung und es sollen vorerst keine Unterspannungsauslöser der betroffenen Baureihe eingesetzt werden.