Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Leckage an der Wandauskleidung des Abstellraums für Kerneinbauten im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

18.04.2017

Sachverhalt

Es wurde eine geringfügige Leckage aus dem während der Revision gefluteten Abstellraum für Kerneinbauten, der sich zwischen Brennelementlagerbecken und Reaktorgrube befindet, bemerkt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Nachdem das Wasser aus dem gefluteten Bereich abgelassen war, hat der Betreiber eine Leckagesuche durchgeführt. Dabei hat er Hinweise auf einen Riss in der Wandauskleidung gefunden. Weitere Überprüfungen und Reparaturmaßnahmen sollen ab der nächsten Revision durchgeführt werden.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Abstellraum wird während der Revision mit Wasser geflutet und mit dem Brennelementlagerbecken verbunden. Beim Brennelementwechsel werden die oberen Kerneneinbauten im Abstellraum abgestellt und die Brennelemente durch ihn zum Lagerbecken transportiert. Die sicherheitstechnische Bedeutung liegt darin, durch einen ausreichenden Wasserstand die radioaktive Strahlung der Brennelemente und Kerneinbauten abzuschirmen und die Kühlung der Brennelemente während des Brennelementwechsels sicher zu stellen. Durch die geringfügige Leckage in der Größenordnung von max. 10ml/h wurden Füllstand und Abschirmung nicht beeinflusst. Das Wasser trat in einen dafür vorgesehenen Bereich (Ableitung zur Leckageüberwachung) aus und wurde aufgefangen, so dass auch keine Kontamination außerhalb dafür vorgesehener Bereiche auftrat. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.