Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Defekte Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

20.12.2016

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 wurde im Rahmen eines Schichtrundgangs bemerkt, dass an der erdbebenfest ausgeführten Befestigung eines Belüftungskanals ein Bolzen abgebrochen war. Bei genauerer Untersuchung der Halterung und vergleichbarer Halterungen wurde festgestellt, dass an insgesamt fünf Halterungen, die zwei Redundanzen des Notspeisesystems zugeordnet sind, Bolzen fehlten oder defekt waren.

Ergänzung vom 28.12.2016
Bei weiteren Untersuchungen hat der Betreiber am 27.12. festgestellt, dass die Halterungen in allen Redundanzen des Notspeisesystems zu nahe an der Decke montiert sind.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie S (Sofortmeldung)
INES 1 (Störung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die Anlage am Abend des 20.12.2016 kurzfristig abgefahren und eine Prüfung aller ähnlichen Halterungen eingeleitet.

Ergänzung vom 28.12.2016
Der Betreiber hat begonnen, die betroffenen Halterungen sowie die Lüftungskanäle zu demontieren und die Luftführung mit Hilfe von Ersatzmaßnahmen sicherzustellen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Aufgrund der fehlenden oder defekten Bolzen ist davon auszugehen, dass die Halterungen bei starken Erschütterungen, wie sie bei Erdbeben oder einem Flugzeugabsturz auftreten können, versagen würden. Dadurch wäre es möglich, dass die Brandschutzklappen der Lüftungskanäle ebenfalls versagen und Schaltschränke des Reaktorschutzsystems, die sich unterhalb der Lüftungskanäle befinden, beschädigt werden. Hierdurch könnte es zum Ausfall von zwei redundanten Systemen der Notspeiseversorgung kommen. Das Notspeisesystem ist vierfach redundant aufgebaut, wovon zwei Redundanzen zur Störfallbeherrschung ausreichend sind (4x50%-Auslegung).

Ergänzung vom 28.12.2016
Aufgrund von Bewegungen zwischen Decke und Wand im Fall von Erdbeben oder Flugzeugabstürzen könnten auch die Bolzen der zu nahe an der Decke befindlichen Halterungen versagen. Da dieser Umstand alle Redundanzen des Notspeisesystems betrifft, war die Störfallbeherrschung im Falle eines Erdbebens oder eines Flugzeugabsturzes nicht sichergestellt. Hieraus ergibt sich die Hochstufung des Ereignisses in die Meldekategorie S. Durch die Ersatzmaßnahmen wird der Absturz von Lüftungskanälen und als Folge eine Beschädigung des Reaktorschutzsystems vermieden.

Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.