Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Schwergängigkeit an einem Nachkühlregelventil im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

11.12.2008

Sachverhalt

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde am 11.12.2008 eine Schwergängigkeit an einem Regelventil eines Not- und Nachkühlkreislaufs festgestellt. Das Not- und Nachkühlsystem besteht aus vier Kreisläufen. Diese haben die Aufgabe die Nachwärme, nach dem Abschalten des Reaktors im Normalbetrieb und auch bei Störfällen, abzuführen. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) befand sich zum Zeitpunkt des Ereignisses mit 100 % Leistung in Betrieb. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der betroffene Kreislauf wurde freigeschaltet und das defekte Regelventil ausgetauscht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Für die Störfallbeherrschung der Anlage sind zwei der vier Not- und Nachkühlkreisläufe erforderlich. Trotz des defekten Regelventils standen weiterhin drei der vier Not- und Nachkühlkreisläufe zur Verfügung.

Das Ereignis ist daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder Betrieb der Anlage.