Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Leckage an einer Entwässerungsleitung am Boden eines Dampferzeugers im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

29.09.2010

Sachverhalt

Die Anlage GKN II ist abgeschaltet und befindet sich derzeit in Revision. Am 29.09.2010 wurde im Rahmen einer planmäßig durchgeführten wiederkehrenden Prüfung eines Dampferzeugers eine geringfügige Leckage am Anschluss einer Entwässerungsleitung am Boden des Dampferzeugers festgestellt. In den Dampferzeugern strömt das Primärkühlmittel durch Rohre und erhitzt dabei das Wasser des Sekundärkreises, um Dampf herzustellen. In den Böden der Dampferzeuger befinden sich Entwässerungsleitungen zur Entleerung von Wasserresten. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der betroffene Dampferzeuger wird entleert und von innen inspiziert. Die Undichtigkeit wird beseitigt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Leckage hatte keinen Einfluss auf das Betriebsverhalten des Dampferzeugers und die Beherrschung von Störfällen. Die Lüftung des betroffenen Raumbereiches ist mit einer Aktivitätsüberwachung versehen, dort waren keine Hinweise auf die Leckage erkennbar. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Das Ereignis ist von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.