Erkenntnisdatum
04.05.2018Sachverhalt
Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 ist bei einer Wiederkehrenden Prüfung an einem Notstromdieselaggregat die Luftleitung zwischen Turbolader und Ladeluftkühler abgerissen. Dadurch war der Motor nicht mehr verfügbar. Als Ursache vermutet der Betreiber eine fehlerhaft montierte Halterung, die im Betrieb gebrochen ist. Dadurch kam es in der Folge zu einem vibrationsbedingten Abriss der Luftleitung.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den Motor zur Reparatur außer Betrieb genommen und die weiteren Notstromdieselmotoren auf Schäden und Montagefehler an den Halterungen überprüft. Dabei gab es keine weiteren Befunde.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Notstromversorgung im Kernkraftwerk Philippsburg ist vierfach redundant aufgebaut, wovon zwei Redundanzen für die Störfallbeherrschung benötigt werden. Aufgrund des Schadens steht eine Redundanz nicht zur Verfügung, die drei weiteren Redundanzen stehen uneingeschränkt zur Verfügung, daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.