Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Nichtschließen einer Gebäudeabschlussarmatur der Ringraumzuluft im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

11.07.2017

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 wurden am 11.07.2017 planmäßige Inspektions- und Prüfarbeiten an Gebäudeabschlussarmaturen der Ringraumzuluft durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgte eine Funktions- und Dichtheitsprüfung. Hierbei ließ sich eine Armatur nicht schließen. Bei der Ursachenklärung wurde festgestellt, dass sich die mechanische Betätigung des Endschalters am Antrieb der Armatur verkantet hatte. Dadurch wurde der Steuerung unabhängig von der tatsächlichen Stellung der Armatur gemeldet, dass die Armatur bereits geschlossen sei.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die Antriebseinheit der Armatur ausgetauscht.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Ringraum befindet sich zwischen der Außenwand des Reaktorgebäudes und dem Reaktorsicherheitsbehälter. Die Gebäudeabschlussarmaturen des Ringraums dienen dazu, bei Störfällen einen Luftaustausch zwischen dem Ringraum und der Umgebung zu verhindern (sogenannter Lüftungsabschluss). Dadurch wird eine Abgabe von Radioaktivität, die über Leckagen aus dem Sicherheitsbehälter in den Ringraum gelangen könnte, in die Umgebung verhindert. In der betroffenen Lüftungsleitung sind zwei Gebäudeabschlussarmaturen in Reihe geschaltet eingebaut. Da die zweite Armatur voll funktionsfähig war, war der Lüftungsabschluss sichergestellt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.