Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Befunde an Einrichtungen des bautechnischen Brandschutzes im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

14.02.2014

Sachverhalt

Im Rahmen eines Brandschutzprojekts wurden im Kernkraftwerk Philippsburg 1 Rohrdurchführungen durch Decken und Wände, die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen müssen, überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass mehrere zum Brandschutz erforderliche Rohrschottungen nicht ausreichend mit Mineralwolle gefüllt waren. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die betroffenen Rohrschottungen wurden provisorisch mit Brandschutzkissen verschlossen. Das Untersuchungsprogramm wird fortgeführt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Die Füllung der Rohrdurchführungen mit Mineralwolle dient dazu, die Ausbreitung eines Brandes durch die Rohrdurchführungen in benachbarte Räume zu verhindern. Diese Funktion war eingeschränkt.

Die Verhinderung der Brandausbreitung ist ein Baustein in dem gestaffelten Brandschutzkonzept der Anlage. Da andere Aspekte des Brandschutzes wie Branderkennung und Brandbekämpfung nicht betroffen waren, hat das Ereignis eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder Umwelt.