Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Leckage am Gehäuse einer Armatur eines Nachkühlstranges bei der Systemdekontamination im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

25.11.2013

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 befindet sich in der Nachbetriebsphase. Zur Reduzierung der Strahlenexposition des Personals und in Vorbereitung auf die Stilllegung wird derzeit eine Systemdekontamination durchgeführt. Dabei werden auch zwei Stränge des Not- und Nachkühlsystems chemisch dekontaminiert, die nicht zur Kühlung des Brennelementlagerbeckens eingesetzt werden können. Bei der Dekontamination wurde in einem der Stränge an einer sogenannten Regelarmatur eine Leckage festgestellt. Eine Aktivitätsabgabe aus der Anlage war damit nicht verbunden.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Dekontaminationsarbeiten wurden unterbrochen. Zur weiteren Untersuchung wurde das Gehäuse der Armatur mit Ultraschall geprüft. Dabei stellte man zwei punkförmige Schäden, aber keine flächige Schwächung der Wandstärke des Gehäuses fest. Der Bereich um die betroffene Armatur wurde gereinigt und zum Auffangen der weiteren Leckage eine Auffangwanne aufgestellt. Über das weitere Vorgehen wird noch beraten. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Not- und Nachkühlsystem ist viersträngig aufgebaut. Im Leistungsbetrieb hatte das System eine wichtige Sicherheitsfunktion zur Beherrschung von Störfällen. Im aktuellen Zustand der Nachbetriebsphase, bei vollständig entladenem Kern, ist diese Funktion nicht mehr erforderlich. Die beiden Stränge, die dekontaminiert werden, sind nur für das Kühlen des Kerns im RDB vorgesehen und werden für den Nachbetrieb nicht mehr benötigt. Aufgrund der Leckage trat eine geringfügige Kontamination um das Gehäuse der Armatur auf, die keinen Einfluss auf das Personal der Anlage oder die Umgebung hatte. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.