Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Maßabweichung an Steuerelementen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

04.03.2009

Sachverhalt

Der Kraftwerksbetreiber wurde vom Hersteller von Steuerelementen darüber informiert, dass an einer Fertigungsserie der Steuerelemente eine Maßabweichung festgestellt wurde. Steuerelemente bestehen aus jeweils 24 rund 5 Meter langen Steuerstäben, die in die Brennelemente des Reaktorkerns hineingeschoben bzw. aus diesen herausgezogen werden, um den Reaktor zu regeln und abzuschalten.

Von den 41 vom Hersteller gelieferten Steuerelementen dieser Fertigungsserie sind derzeit 23 im Reaktor des Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block II eingesetzt. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Maßabweichungen wurden durch den Kraftwerksbetreiber auf der Grundlage von Berechnungen des Herstellers sicherheitstechnisch bewertet. Die Bewertung ergab, dass die zuverlässige Funktion der Steuerelemente auch unter Berücksichtigung der Maßabweichung sicher gestellt ist. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Steuerelemente haben die Aufgabe, die Reaktorleistung zu regeln und den Reaktor sicher abzuschalten. Diese Funktionen sind nach den Berechnungen des Herstellers und der Bewertung des Betreibers auch unter Berücksichtigung der Maßabweichung sicher gestellt. Diese Bewertung wurde auch vom eingeschalteten Sachverständigen bestätigt. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder Betrieb der Anlage.