Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Ausfall eines Frischdampf-Abblaseregelventils im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

14.02.2006

Sachverhalt

Am 14.2.2006 kam es im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I) während des Normalbetriebs zum Ausfall eines so genannten Frischdampf-Abblaseregelventils. Es befand sich zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß in geschlossener Stellung, hätte aber bei Bedarf nicht mehr geöffnet werden können. Die Ursache war ein Kurzschluss durch ein beschädigtes Anschlusskabel des motorgesteuerten Ventils. Durch die Auslösung der zugehörigen elektrischen Sicherung erfolgte eine automatische Meldung auf der Kraftwerkswarte. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Das defekte Anschlusskabel wurde noch am selben Tag ausgetauscht (gemäß den Betriebsvorschriften darf die Reparaturzeit zehn Tage nicht überschreiten). Im Anschluss wurde durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen, dass das Ventil wieder uneingeschränkt zur Verfügung stand. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die dreifach vorhandenen Frischdampf-Abblaseregelventile gehören zum Sicherheitssystem der Anlage. Der Frischdampf auf der Sekundärseite, der im Normalbetrieb die Turbine antreibt, muss bei bestimmten Störfallszenarien kontrolliert über diese Ventile in die Umgebung abgeblasen werden. Damit wird letztlich eine schnelle Abkühlung des Reaktorkühlmittels auf der Primärseite erreicht. Die Anlage ist so ausgelegt, dass für diese Aufgabe zwei der drei Abblaseregelventile oder ein Abblaseregelventil und ein Sicherheitsventil ausreichen. Da diese Anzahl nicht unterschritten wurde, war die Störfallbeherrschung trotz des Ausfalls eines Abblaseregelventils jederzeit gewährleistet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb. Es bestand keine Gefahr für Personal und Umgebung der Anlage.