Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Nicht vollständiges Schließen von Brandschutzklappen im Bereich der Abluft im Reaktorhilfsanlagengebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

09.11.2021

Sachverhalt

Bei der Wiederkehrenden Prüfung einer Brandschutzklappe in einem Abluftkanal im endgültig abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 (KKP 2) schloss diese nicht vollständig und ließ sich anschließend weder öffnen noch vollständig schließen. Bei der Überprüfung der Klappe zeigte sich, dass dieses Verhalten auftritt, solange die Lüftungsanlage im Normalbetrieb ist. Bei geänderter Lüftungsfahrweise bewegte sich die Klappe anforderungsgerecht.

Aufgrund des Befundes hat der Betreiber zwei Tage später neun weitere, unter vergleichbaren Bedingungen eingebaute, Klappen geprüft. Sieben der Klappen waren in Ordnung, zwei Klappen schlossen bei Normalbetrieb der Lüftungsanlage ebenfalls nicht vollständig. Der Betreiber hatte im Rahmen des Rückbaus kürzlich Änderungen an der Lüftungsanlage durchgeführt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat Einstellungen an der Lüftungsanlage geändert und überprüft, dass die Brandschutzklappen bei der geänderten Lüftungsfahrweise ordnungsgemäß schließen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffenen Brandschutzklappen befinden sich in Lüftungskanälen, die der Unterdruckhaltung im Reaktorhilfsanlagengebäude dienen. Die Aufgabe der Brandschutzklappen besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchgasausbreitung durch diese Kanäle zu verhindern. Diese Aufgabe konnten sie nicht mehr vollständig erfüllen.

Die Brandschutzklappen sind nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzepts. Die weiteren Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen uneingeschränkt zur Verfügung. Zudem dienen die betroffenen Brandschutzklappen nicht der brandschutztechnischen Trennung zwischen Redundanzen von sicherheitstechnisch wichtigen Systemen. Daher ist die konkrete sicherheitstechnische Bedeutung des nicht vollständigen Schließens der jeweiligen Brandschutzklappen gering. Dass mehrere Brandschutzklappen betroffen waren, deutet jedoch auf eine systematische Ursache hin, die geklärt werden muss, um die Frage der Übertragbarkeit auf weitere Brandschutzklappen zu beurteilen.