Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Beeinträchtigung des automatischen Starts von Feuerlöschpumpen im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

15.09.2016

Sachverhalt

In der Ringleitung des Feuerlöschwassersystems des Kernkraftwerks Philippsburg waren drei Armaturen fälschlicherweise geschlossen (siehe meldepflichtiges Ereignis ?Fehlerhaft geschlossene Armaturen im Feuerlöschwassersystem im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)?). Aufgrund der fehlerhaft gestellten Armaturen wurde der Löschwasserversorgungsring in zwei Teile aufgeteilt und Feuerlöschpumpen in KKP 2 wären im Anforderungsfall nicht automatisch gestartet.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die geschlossenen Armaturen wurden wieder geöffnet.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Feuerlöschwassersystem hat die Aufgabe, das Löschmittel für die Brandbekämpfung in ausreichender Menge und mit dem erforderlichen Druck zur Verfügung zu stellen und zu verteilen. Es besteht aus sechs Feuerlöschwasserpumpen und einer Ringleitung im Gelände mit verschieden Verteilungen. Die Grundversorgung des Feuerlöschwassersystems erfolgt durch zwei Feuerlöschwasserpumpen von KKP 1. Ist diese Versorgung beeinträchtigt oder der Löschwasserbedarf erhöht, so werden durch eine Umschaltung von Hand vier Feuerlöschwasserpumpen von KKP 2 aktiviert, die dann automatisch die Versorgung des Feuerlöschwassersystems übernehmen. Durch die unerkannte Aufteilung des Feuerlöschwassersystems hätte ein Teil des Feurlöschwassersystems lediglich über Feuerlöschwasserpumpen von KKP 1 und ein Teil lediglich Feuerlöschwasserpumpen von KKP 2 mit Löschwasser versorgt werden können. Außerdem wäre der automatische Start der vier Feuerlöschwasserpumpen von KKP 2 im Anforderungsfall nicht erfolgt. Zur ausreichenden Versorgung des von diesen Pumpen versorgten Teils des Feuerlöschsystems mit Löschwasser wären Schalthandlungen notwendig gewesen.

Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.