Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Riss in einer Messleitung für die Frischdampfdurchsatzmessung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

07.06.2005

Sachverhalt

Am 1. Mai 2003 fand im Rahmen der Revision eine Begehung des Sicherheitsbehälters statt. Hierbei wurde an einer Messleitung eine Tropfleckage festgestellt. Die Untersuchung des Befundes vor Ort führte zu der Vermutung, dass die Messleitung bei Revisionsarbeiten versehentlich durch äußere Krafteinwirkung beschädigt worden war. Die Stelle mit dem Riss wurde herausgetrennt und durch ein neues Zwischenstück ersetzt. Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen der detaillierten Schadensuntersuchung im Werkstofflabor musste die ursprüngliche Schadenshypothese revidiert werden. Es wurde festgestellt, dass der Riss durch Schwingungen verursacht wurde. Damit ist der Befund meldepflichtig. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (=Normal)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen der Schadensuntersuchung wurden während der Revision 2003 Oberflächen-Rissprüfungen an weiteren Messleitungen vorgenommen; diese waren ohne Befund. Nachdem sich inzwischen Schwingungen als Ursache für die Rissbildung herausgestellt haben, sind nach der Revision 2005 zusätzlich Schwingungsmessungen vorgesehen. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Funktion der Frischdampfdurchsatzmessung war durch die Leckage nicht beeinträchtigt. Der geringfügige Aktivitätsaustritt aus der Leitung war radiologisch unbedenklich. Daher wird die sicherheitstechnische Bedeutung als gering eingestuft. Der festgestellte Befund hatte keine Auswirkungen auf Personal und Umgebung der Anlage.