Der Treibhausgasausstoß des Landes soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 soll über eine schrittweise Minderung schließlich Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreicht sein. Bei der Umsetzung dieser Ziele kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohnerinnen und Einwohner aus. Sie können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.