Studie

Forschungsvorhaben „Energie- und Klimaschutzziele 2030“

Am 17. Juli 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ beschlossen. Das Klimaschutzgesetz sieht klare Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor: Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent angestrebt.

Das Umweltministerium hat im Sommer 2017 ein Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht, das darlegt, wie der Weg bis 2030 aussehen könnte, damit dieses Ziel auch erreicht werden kann. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben daraufhin ein Zielszenario entwickelt, das eine Grundlage für die geplante Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden-Württemberg, IEKK, und die Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg bildet.

Ergebnis der Studie

Um das Klimaschutzziel des Landes (-90 Prozent im Jahr 2050) zu erreichen, ist laut Studie bis zum Jahr 2030 eine Treibhausgasminderung um 42 Prozent auf dann gut 51 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente nötig (Basisjahr 1990). Das würde eine Minderung um gut 24 Millionen Tonnen gegenüber 2014 bedeuten. Dafür müssten die erneuerbaren Energien 2030 für 56 Prozent der Bruttostromerzeugung sorgen (92 Prozent im Jahr 2050), der Endenergieverbrauch müsste gegenüber 2010 um weitere 22 Prozent auf dann 825 Petajoule gesunken sein (627 PJ im Jahr 2050).

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