Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Landtag den Rahmen für den Klimaschutz im Land verbindlich geregelt: Als zentrales Element trat am 31. Juli 2013 das Klimaschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz legte erstmals verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung fest. So soll der CO2-Ausstoß des Landes bis 2020 um mindestens 25 Prozent sinken, bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent angestrebt. Im novellierten Klimaschutzgesetz vom 24. Oktober 2020 wurde außerdem ein Ziel von – 42 Prozent CO2-Emissionen bis 2030 eingeführt.
Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) von 2014 enthält konkrete Strategien und Maßnahmen für die Reduktion und Emissionen und verdeutlicht, was auf diesem Gebiet getan werden sollte. Das IEKK berücksichtigt alle maßgeblichen Quellen von Treibhausgasen. Deshalb umfasst es verschiedene Handlungsbereiche wie Strom, Wärme, Verkehr, Landnutzung und Stoffströme. Alle Ressorts der Landesregierung tragen mit ihren Aktivitäten dazu bei, die gesetzten Ziele zu erreichen.
Damit stellt das IEKK die konzeptionelle Grundlage für die Energie- und Klimapolitik in Baden-Württemberg dar (Paragraf 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg). Tiefgreifende Veränderungen in der Energiewirtschaft wie der Atomausstieg und ambitionierte Klimaschutzziele können nur durch eine gleichrangige und integrierte Energie- und Klimapolitik geschaffen werden.
Es ist geplant in der nächsten Legislaturperiode das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept fortzuschreiben.
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