Förderprogramm

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

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Wegen Umstellungen der Förderlandschaft auf Bundesebene wurde das Förderprogramm „Ressourceneffizienzfinanzierung“ zum 30. Juni 2021 eingestellt. Ab dem 1. Juli 2021 erhalten Nichtwohngebäude eine Förderung über das Programm „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“. Mit dem neuen Programm werden folgende Investitionen in energieeffiziente Betriebsgebäude oder Gebäudetechnik unterstützt:

  • Neubau von Betriebsgebäuden als KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40
  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden zum KfW-Effizienzgebäude 100, 70, 55 oder 40
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für ihre Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) gefördert werden, eine Klimaprämie erhalten. Die Klimaprämie wird als Tilgungszuschuss für das durch die L-Bank ausgereichte Kombi-Darlehen Mittelstand gutgeschrieben.