- Im Berichtsmonat waren GKN I und II sowie KKP 1 und 2 ununterbrochen am Netz. Aufgrund von Wartungsarbeiten wurde die Leistung von GKN I an einigen Tagen reduziert.
- Im Dezember 2006 gab es im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim ein meldepflichtiges Ereignis mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 21 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 21. Dezember 2006 einen Antrag auf Übertragung von Reststrommengen auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gestellt.
- Am Standort Neckarwestheim wurden alle 18 zuvor im Interimslager befindlichen CASTOR-Behälter in das kürzlich in Betrieb gegangene Zwischenlager verbracht.
- Für den Standort Neckarwestheim wurde eine Genehmigung zur Änderung des Sicherungszauns erteilt. Die Änderung wurde durch das Zwischenlager notwendig.
- Im Berichtsmonat waren GKN I und II sowie KKP 2 ununterbrochen am Netz. Aufgrund von Anforderung des Lastverteilers wurde die Leistung von GKN I an einigen Tagen reduziert. Für die Durchführung von Reparaturen war KKP 1 zwischen dem 18.11 und 22.11 nicht am Netz und fuhr am 12.11. sowie dem 26.11. mit reduzierter Leistung.
- Im November 2006 gab es im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim ein meldepflichtiges Ereignis mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 46 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Vom 6.11. bis 10.11. fand im Kernkraftwerk Philippsburg die sogenannte Follow-up-Mission der OSART (Operational Safety Review Team) statt. Die Hauptuntersuchung, , wurde durch ein internationales Experten-Team im Jahre 2004 vorgenommen, bei der zahlreiche Aspekte geprüft wurden, die Einfluss auf die Sicherheit einer Anlage haben können. Sie ergab neben zahlreichen positiven Einschätzungen auch einige Hinweise und Empfehlungen. Bei den Follow-up-Missions werden insbesondere diese Punkte überprüft und der Stand der Abhilfe oder der Verbesserung bewertet. Das Inspektorenteam war sehr zufrieden und bescheinigte dem Kernkraftwerk, dass alle Punkte erledigt oder auf den Weg gebracht sind und dass das Niveau der Anlage weit über dem Durchschnitt liege.
- Das Hauptspektrometer des „KArlsruher TRItium Neutrino Experimentes KATRIN“ beendete am 25. November 2006 im Forschungszentrum Karlsruhe seine Reise rund um Europa. Das 24 Meter lange, 200 Tonnen schwere Spektrometer hat 10 Meter Durchmesser und wurde aus logistischen Gründen von Deggendorf in Bayern per Schiff über die Donau, das Schwarze Meer, das Mittelmeer und den Atlantik, über die Nordsee und den Rhein herunter bis nach Eggenstein-Leopoldshafen zum Forschungszentrum transportiert. Mit Hilfe des Spektrometers soll die Masse von Neutrinos, die beim Beta-Zerfall entstehen, gemessen werden. Die Wissenschaftler setzen als Strahlenquelle radioaktives Tritium ein. Tritium ist ein Nuklid des Wasserstoffs mit einem Proton und 2 Neutronen.
- Im Berichtsmonat waren alle baden-württembergischen Kernkraftwerke ununterbrochen am Netz. Für die Durchführung von Wartungsarbeiten und Prüfungen während des Betriebs wurde im KKP 1 die Leistung zeitweise abgesenkt.
- Im Oktober 2006 gab es keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 30 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 20. Oktober wurde das Standortzwischenlager im GKN und am 24. Oktober im KKP eingeweiht. Beide Einrichtungen wurden auch für die Bevölkerung im Rahmen eines Tages der offenen Tür zur Besichtigung freigegeben.
- Eine Überprüfung von bestimmten Dübeln, die durch die Feststellungen im Kernkraftwerk Biblis angestoßen wurde, ist unter Beteiligung des TÜV SÜD und des baustatischen Prüfers im KKP 1 und 2 sowie im GKN I und II durchgeführt worden. Die Überprüfungen ergaben keine Mängel.
- Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober das Vorhaben für den Bau eines Druckwasserreaktors vom Typ EPR mit einer Leistung von 1.630 MW am Standort Flamanville (Frankreich) gebilligt. Seine Betriebsdauer wird vermutlich 60 Jahre betragen.
- Im Berichtsmonat waren KKP 1, KKP 2 und GKN I ununterbrochen am Netz. GKN II wurde am 10.9. nach abgeschlossener Revision wieder mit dem Netz synchronisiert. Für die Durchführung von Wartungsarbeiten während des Betriebs wurde am 17.9 im GKN I die Leistung kurzzeitig abgesenkt.
- Im September 2006 gab es keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 39,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die RWE AG hat am 26. September 2006 beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf Strommengenübertragung gestellt. Die RWE hat beantragt, 30 TWh vom stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich oder vom Kernkraftwerk Emsland auf Biblis A übertragen zu dürfen. Bei einer Zustimmung können die beiden Blöcke Biblis A und B bis 2011 betrieben werden.
- Im Berichtsmonat waren KKP 1 und GKN I ununterbrochen am Netz. KKP 2 wurde am 8.8. nach abgeschlossener Revision wieder angefahren. GKN II befindet sich seit 26.8. in Revision. Zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen wurden am 20.8. im KKP 1, von Wartungsarbeiten während des laufenden Betriebs bzw. durch Anforderung des Lastverteilers am 20.8 sowie am 24.8. im GKN I die Leistung kurzzeitig abgesenkt.
- Im August 2006 gab es im Kernkraftwerk Philippsburg zwei meldepflichtige Ereignisse mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 45 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 14.8. endete die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur 1. Stilllegungsgenehmigung des KWO. Es sind keine Einwendungen eingegangen.
- Nach Bekanntwerden des Störfalls im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark 1 wurden die baden-württembergischen Anlagen unverzüglich hinsichtlich einer Übertragbarkeit überprüft. Nach der Bewertung der Stellungnahmen des Betreibers, des Sachverständigen und durch Aufsichtsbesuche in den Kernkraftwerken kann das Umweltministerium keine Übertragbarkeit feststellen, da das Notstromsystem in den baden-württembergischen Kernkraftwerken anders aufgebaut ist als in Forsmark 1.
- Das US-Energieministerium berichtete im August über die folgenden zwei Projekte: Es wurde eine Risikoversicherung für Energieversorgungsunternehmen in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar aufgelegt, die Anreize für den Bau der nächsten sechs Kernkraftwerke geben soll. Außerdem wurde über ein Projekt zur Untersuchung der wirtschaftlichen Machbarkeit der Produktion von Wasserstoff in bestehenden Kernkraftwerken informiert. Dieses Projekt wird in Kooperation mit der Industrie durchgeführt und mit 1,4 Mio. US-Dollar gefördert.
- Im Berichtsmonat waren KKP 1, GKN I und II ununterbrochen am Netz. KKP 2 befindet sich seit 15.7. in Revision. Zur Durchführung von Reparaturen während des laufenden Betriebs wurden am 14.7 im KKP 1 und am 20./21.7 im GKN I die Leistung reduziert. Seit 22.7. befindet sich GKN II bis zum Beginn der Revision im Steckbetrieb, das heißt zur optimalen Ausnutzung des Kernbrennstoffs wird der Reaktor mit reduzierter Leistung weiterbetrieben.
- Im Juli 2006 gab es im Kernkraftwerk Philippsburg zwei meldepflichtige Ereignisse mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 39 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die EnBW hat aufgrund hoher Wassertemperaturen im Rhein einen wasserrechtlichen Antrag auf Duldung des Weiterbetriebs gestellt, dem vom für das Wasserrecht zuständigen Referat im Umweltministerium stattgegeben wurde. Kernkraftwerke unterliegen aus wasserrechtlichen Gründen Beschränkungen, sowohl hinsichtlich der Aufheizspanne des Flusses vor und nach der Kühlwasserentnahme als auch hinsichtlich der Maximaltemperatur des Flusses nach dem Kraftwerk.
- Im Berichtsmonat waren KKP 1, KKP 2 und GKN II ununterbrochen am Netz. GKN I befand sich seit 20.5 in Revision und wurde am 10.6. wieder angefahren und am 11.6. mit dem Netz synchronisiert. KKP 2 befindet sich seit 27.5. bis zum Beginn der Revision im Steckbetrieb. Entsprechend dem Abbrand der Brennelemente wird die elektrische Reaktorleistung um ca. 4 MW pro Tag reduziert, bis die Anlage wie vorgesehen am 15.7. dann zur Jahresrevision abgeschaltet wird.
- Im Juni 2006 gab es im Block I des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckarwestheim ein meldepflichtiges Ereignis mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 40 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Der australische Premierminister John Howard berief am 6. Juni ein „Beratungsgremium zur objektiven, wissenschaftlichen und vollständigen Prüfung des Uranabbaus, der Wiederaufarbeitung und des langfristigen Beitrags der Kernenergie in Australien“ ein. Australien betreibt zurzeit noch keine Kernkraftwerke, gehört aber zu den größten Uran-Exporteuren der Welt.
- Die russische Atomenergiebehörde (Rosatom) informierte am 15. und 23. Juni in zwei Pressemitteilungen über Planung und Bau des ersten schwimmenden Kernkraftwerks der Welt. Der Bau des Atomkraftwerks soll 2011 abgeschlossen sein und zunächst in der Region Archangelsk Energie liefern. Geplant ist eine Leistung von 70 Megawatt.
- Im Berichtsmonat waren KKP 2 und GKN II ununterbrochen am Netz. Die Leistung des GKN II wurde auf Anforderung des Lastverteilers und für eine Turbinenprüfung kurzzeitig reduziert. GKN I befand sich bis zum 19.5 im Streckbetrieb, das heißt zur optimalen Ausnutzung des Kernbrennstoffs wurde der Reaktor mit reduzierter Leistung bis zum Beginn der Revision am 20.5. weiterbetrieben. KKP I wurde nach der Revision wieder angefahren und am 14.5. mit dem Netz synchronisiert. Bis zum Monatsende erfolgten kurzzeitige Leistungsabsenkungen.
- Im Mai 2006 gab es im Kernkraftwerk Philippsburg ein meldepflichtiges Ereignis und im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim zwei meldepflichtige Ereignisse, jeweils mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 49 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 4.5. hat der Vorstand des französischen Energieversorgungsunternehmens Électricité de France (EdF) den Bau seines ersten European Pressurized Reactor (EPR) beschlossen. Das Kernkraftwerk wird am Standort Flamanville in der Normandie errichtet. Die EdF betreibt bereits 2 Blöcke an diesem Standort. Es ist nach der finnischen EPR-Anlage in Olkilouto die zweite Neubauentscheidung der letzten 15 Jahre in Europa.
- Im Berichtsmonat waren KKP 2 und die Blöcke GKN I und II ununterbrochen am Netz. Bei GKN I und II wurde die Leistung an jeweils einem Tag für einige Stunden auf Anforderung des Lastverteilers reduziert. Seit 17.4. befindet sich GKN I im Streckbetrieb, das heißt zur optimalen Ausnutzung des Kernbrennstoffs fällt die Leistung bis zum Beginn der Revision Mitte Mai stetig ab. Am 17.4. ging KKP 1 in Revision.
- Im April 2006 gab es im Kernkraftwerk Philippsburg zwei meldepflichtige Ereignisse mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 38 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 5. April fand in der Sitzung des Neckarwestheimer Gemeinderats eine geplante Resolution gegen eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken keine Mehrheit.
- Der Rückbau des TRIGA HD II des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die Anlage, die bis Ende 1999 in Heidelberg in Betrieb war, ist jetzt vollständig zurückgebaut und aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen worden. Der Reaktor diente jahrzehntelang der Produktion von Radionukliden um im Kampf gegen bösartige Tumore neue Diagnose- und Therapiemethoden zu entwickeln. Der Reaktorkern und alle anderen kontaminierten Elemente der Anlage wurden zur Landessammelstelle für radioaktive Abfälle beim Forschungszentrum Karlsruhe gebracht, wo sich spezielle Geräte zur Behandlung radioaktiver Abfälle befinden. Die Brennelemente des Reaktors waren bereits im Jahr 2001 in die USA gebracht worden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernahm 90 Prozent der Kosten für den Rückbau. Den Rest finanzierte das Land Baden-Württemberg. Das Reaktorgebäude soll künftig medizinisch genutzt werden.
- Im Berichtsmonat waren alle vier Kernkraftwerksblöcke ununterbrochen am Netz. Bei GKN I wurde die Leistung an mehreren Tagen jeweils für einige Stunden aus betrieblichen Gründen oder auf Anforderung des Lastverteilers reduziert.
- Im März 2006 gab es kein meldepflichtiges Ereignis in den vier im Betrieb befindlichen Kernkraftwerken in Baden-Württemberg.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat an 44 Tagen Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen durchgeführt.
- Im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1) ist am 10.3. ein Schlüsselbund auf bisher ungeklärte Weise verloren gegangen. Der Betreiber hat zwischenzeitlich alle betroffenen Schlösser, die Zugang zu sicherheitstechnisch wichtigen Bereichen ermöglichen, ausgetauscht. Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt sind eingeschaltet. Die vom Betreiber vor dem Austausch der Schlösser getroffenen Ersatzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs wurden vom Umweltministerium und nachfolgend vom Landeskriminalamt als geeignet eingestuft.
- Das KWO befindet sich in der Nachbetriebsphase. Im Zuge der Außerbetriebnahme nicht mehr benötigter Systeme wurde am 7.3. borhaltiges, aber nicht radioaktives Wasser aus zwei Behältern des nicht mehr erforderlichen Zusätzlichen Hochdruckeinspeisesystems in den Neckar eingeleitet. Die Einleitung geschah im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis des KWO und war vom Umweltministerium unter Vorgabe bestimmter Einleitungsbedingungen gestattet worden. Die Ableitung, die messtechnisch von der LUBW begleitet und vom Umweltministerium anhand von Messprotokollen verfolgt wurde, geschah über einen Zeitraum von ca. 36 Stunden. Die Messungen bestätigten eindeutig, dass es sich um nicht radioaktives Wasser handelte.
- Im Berichtsmonat waren alle vier Kernkraftwerksblöcke ununterbrochen am Netz.
- Im Februar 2006 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat an 43 Tagen Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt.
- Bedingt durch die Niedrigwassersituation im Rhein wurden die Anlagen KKP 1 und KKP 2 auf Grund betrieblicher und wasserrechtlicher Vorgaben weiterhin zeitweise im sogenannten Rückkühlbetrieb – also mit Wärmeabfuhr über die Kühltürme – betrieben. Dabei wird der Frischwasseranteil, das heißt die dem Rhein entnommene Wassermenge, stark reduziert.
Sonstiges:
- Unter den weltweit 10 Kernkraftwerken mit der größten Produktion (Verfügbarkeit und Leistungsgröße) befinden sich 6 Kernkraftwerke in Deutschland (GKN II auf Platz 4, Philippsburg II auf Platz 6; auf Platz 1: KKW Brokdorf).
- Im Berichtsmonat waren drei Kernkraftwerksblöcke ununterbrochen am Netz. Bei GKN I kam es am 14.Januar infolge eines Überschlages zwischen der Hochspannungsleitung und einem Baukran zu einem „Lastabwurf auf Eigenbedarf“, der auslegungsgemäß beherrscht wurde. Nachdem die Anlage überprüft worden war, wurde sie wieder mit dem Netz synchronisiert.
- Im Januar 2006 gab es jeweils ein meldepflichtiges Ereignis im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim und im Kernkraftwerk Philippsburg. Beide Ereignisse waren von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat an 22,5 Tagen Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt.
- In der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) im Forschungszentrum Karlsruhe ist im Januar 2006 ein Inkorporationsfall aufgetreten. Die nach Strahlenschutzverordnung zulässigen Grenzwerte waren unterschritten.
- Bedingt durch die Niedrigwassersituation im Rhein wurden die Anlagen KKP 1 und KKP 2 auf Grund betrieblicher und wasserrechtlicher Vorgaben zeitweise im sogenannten Rückkühlbetrieb – also mit Wärmeabfuhr über die Kühltürme – betrieben. Dabei wird der Frischwasseranteil, das heißt die dem Rhein entnommene Wassermenge, stark reduziert.
- Mit Frankreich wurde eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei länderübergreifenden Ereignissen und Übungen im Kernkraftwerk Fessenheim vereinbart.
Sonstiges:
- Das einzige Kernkraftwerk in den Niederlanden (KKW Borssele) soll nicht 2013, sondern erst 20 Jahre später stillgelegt werden. Die niederländische Regierung erteilte dem Kernkraftwerk die Genehmigung zur Betriebszeitverlängerung auf 60 Jahre bis 2033. Es könne bis 2033 „in gutem technischem Zustand“ weiter betrieben werden. Allerdings wurden Bedingungen für den Weiterbetrieb formuliert.