- Am 01.12.2008 wurde das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I nach Beendigung der planmäßigen Jahresrevision wieder angefahren. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II befindet sich seit dem 14.09.2008 ununterbrochen im Leistungsbetrieb. Die beiden Anlagen am Standort Philippsburg befanden sich im Berichtszeitraum ebenfalls im Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 war vom 03. bis 06.12.2008 aufgrund einer Schnellabschaltung des Reaktors nach Ausfall der Turbine kurzzeitig außer Betrieb.
- Im Dezember 2008 waren in baden-württembergischen Kernkraftwerken vier meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 24 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat war das Kernkraftwerk Neckarwestheim I zur planmäßigen Jahresrevision abgefahren. Hierbei wurden umfangreiche Prüfungen, Wartungsarbeiten und der Austausch verbrauchter Brennelemente durchgeführt. Neckarwestheim II befindet sich seit dem 13.09.2008 ununterbrochen im Leistungsbetrieb. Die beiden Kernkraftwerke am Standort Philippsburg befanden sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Im November 2008 gab es kein meldepflichtiges Ereignis in einem baden-württembergischen Kernkraftwerk (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 36,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Ein Expertenteam unter der Leitung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien hat vom 8. bis 18. September dieses Jahres die deutsche Atomaufsicht überprüft. Neben dem Bundesumweltministerium nahm daran das baden-württembergische Umweltministerium auf eigene Initiative teil. Am 28. November wurde von der IAEO der Abschlussbericht der Überprüfung vorgelegt. (siehe IAEO-Abschlussbericht für deutsche Atomaufsicht).
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz und wurde zur planmäßigen Jahreswartung am 11. Oktober 2008 abgefahren. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II und die beiden Kernkraftwerke am Standort Philippsburg befanden sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb.
- Im Oktober 2008 gab es je zwei meldepflichtige Ereignisse in der Anlage Neckarwestheim (Block 2) und Philippsburg (Block 1). Diese wurden in die Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 eingestuft (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 38,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
- Am 31. Oktober 2008 wurde vom Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, wie im Atomgesetz festgelegt, die Sicherheitsüberprüfung fristgerecht vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde wird mit Unterstützung von Sachverständigen die Sicherheitsüberprüfung unverzüglich prüfen.
- Der Jahresbericht 2007 zur Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen in Baden-Württemberg wurde im Oktober vorgelegt. Im Ergebnis kann laut Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eine unzulässige Strahlenbelastung durch den Betrieb kerntechnischer Anlagen ausgeschlossen werden
(siehe Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen 2007).
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die beiden Kernkraftwerke am Standort Philippsburg befanden sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb. Neckarwestheim II ging am 13.09.2008 nach der planmäßigen Jahreswartung wieder in Betrieb.
- Am 30. September 2008 gab es im Kernkraftwerk Neckarwestheim II ein meldepflichtiges Ereignis. Es wurde in die Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 eingestuft (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 23,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Die deutsche Atomaufsicht hat sich vom 7. bis 19. September 2008 auf eigene Initiative einer Begutachtung durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) unterzogen. Hierzu hat ein Team von 14 hochrangigen Experten aus aller Welt geprüft, ob die deutsche Atomaufsicht internationale Standards erfüllt. Auf deutscher Seite haben das Bundesumweltministerium und das Umweltministerium Baden-Württemberg an der Überprüfung teilgenommen. Im Gesamtergebnis wird Deutschland bescheinigt, dass die deutsche Atomaufsicht die international geltenden Standards erfüllt. Der Abschlussbericht wird Mitte November erwartet.
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I im Wechsellastbetrieb. Das Kernkraftwerk Philippsburg 1 befand sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb. Philippsburg 2 ging nach Abschluss der Revision wieder in Betrieb. Neckarwestheim II wurde am 23.8.2008 für die Revision abgefahren.
- Im August 2008 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse in den Kernkraftwerken Neckarwestheim II und Philippsburg 2. Sie wurden in die Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 eingestuft (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 16,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 28. August 2008 dem Kernkraftwerk Obrigheim die erste Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erteilt. Nach heutiger Planung wird der erste Stilllegungs- und Abbauschritt ca. 5 Jahre dauern. Für die weiteren Schritte sind derzeit zwei weitere Genehmigungen vorgesehen.
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I im Wechsellastbetrieb. Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 1 befand sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb. Philippsburg 2 befand sich in Revision, die Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerkes wurde am 31.7. erteilt.
- Im Juli 2008 gab es ein meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim I. Es wurde in die Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 eingestuft (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 31 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2.7. entschieden, dass die so genannte „Biblis-Auflage“ für das Kernkraftwerk Philippsburg in weiten Teilen rechtswidrig ist. Diese Auflage war vom damals zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg auf Weisung des Bundesumweltministeriums erlassen worden.
- Im Berichtsmonat wurde das Kernkraftwerk Neckarwestheim I am 6.6. nach dem Tausch der Deckeldichtung des Reaktordruckbehälters (siehe auch Monatsbericht Mai) wieder angefahren und befand sich anschließend im Wechsellastbetrieb. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb. Philippsburg 1 wurde am 2.6. nach der Revision wieder angefahren, der Leistungsbetrieb wurde anschließend vom 6.6.-12.6 für eine Reparatur unterbrochen. Philippsburg 2 wurde am 28.6. zur Revision abgefahren.
- Im Juni 2008 hatte der Sicherheitsbehälter der Anlage Philippsburg 1 beim Anfahren nach der Revision durch eine vertauschte Messleitung eine Leckage in den Ringspalt. Das Ereignis wurden der Kategorie E (Eilmeldung) INES 1 zugeordnet. Ein weiteres meldepflichtiges Ereignis in Philippsburg 2 wurde in die Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 eingestuft (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 24,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Das Bundesumweltministerium hat den Antrag auf Strommengenübertragung vom Kernkraftwerk Neckarwestheim II auf Neckarwestheim I am 12.6. abgelehnt.
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Philippsburg 1 in Revision. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim I wurde am 8.5. nach einem Brennelementwechsel wieder angefahren und wurde dann in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung betrieben. Am 22.5. wurde die Anlage erneut abgefahren, um eine Dichtung am Deckel des Reaktordruckbehälters auszutauschen. Dabei wurde eine Undichtigkeit an einer Rohrleitung des Systems zur Abführung von Deckeldichtungsleckagen festgestellt (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken, Datum 24.5.).Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg Block 2 befanden sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb.
- Im Mai 2008 gab es je ein meldepflichtiges Ereignis in den Anlagen Neckarwestheim Block 1 und Block 2 sowie Philippsburg Block 2. Diese Ereignisse wurden der Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 zugeordnet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 38,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- m Berichtsmonat wurde das Kernkraftwerk Philippsburg 1 am 12.4. zur Revision abgefahren. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim I wurde am 30.4. zu einem Brennelementwechsel abgefahren, die übrige Zeit befand es sich in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 befanden sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb.
- Im April 2008 gab es vier meldepflichtige Ereignisse in der Anlage Philippsburg 1. Diese Ereignisse wurden der Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 zugeordnet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 31,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. Die Kernkraftwerke Neckarwestheim II, Philippsburg 1 und Philippsburg 2 befanden sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb.
- Im März 2008 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse in der Anlage Philippsburg 2 und ein Ereignis in Neckarwestheim I. Diese Ereignisse wurden der Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 zugeordnet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 28,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. In dem Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde in Abstimmung mit dem Lastverteiler kurzzeitig die Leistung reduziert. Die Kernkraftwerke Philippsburg 1 und Philippsburg 2 befanden sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb.
- Im Januar 2008 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse in der Anlage Philippsburg 2 und ein Ereignis in Neckarwestheim I. Diese Ereignisse wurden der Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 zugeordnet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 31 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Im Berichtsmonat befand sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I in Abstimmung mit dem Lastverteiler mit unterschiedlicher Leistung am Netz. In den Kernkraftwerken Neckarwestheim II und Philippsburg 1 wurde kurzzeitig die Leistung reduziert. Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich ununterbrochen im Leistungsbetrieb.
- Im Januar 2008 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse in der Anlage Philippsburg 2. Diese Ereignisse wurden der Kategorie N (Normalmeldung) INES 0 zugeordnet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat im Berichtsmonat 19,5 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlangen und Einrichtungen aufgewendet.
- Vom Betreiber des GKN I wurde dem Umweltministerium, wie im Atomgesetz festgelegt, zum 31. Dezember 2007 eine Sicherheitsüberprüfung fristgerecht vorgelegt. Der Betreiber kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis: „... dass das GKN I an dem heutigen Stand der Technik gemessen werden kann und auch im Lichte neuerer Erkenntnisse ausreichend Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde“. Das Umweltministerium wird mit Unterstützung zugezogener Gutachter die Sicherheitsüberprüfung (insgesamt ca. 40 Aktenordner) zügig prüfen.
- Zur Vorbereitung des nuklearen Betriebs der VEK, der nach Erteilung der 2. Teilbetriebsgenehmigung beginnen kann, wurde Ende Januar die Beladung und Abfertigung eines CASTOR-Behälters in der VEK mit nicht radioaktiven Glaskokillen erfolgreich demonstriert (Kalthandhabung). Am 28.1.2008 wurde der CASTOR-Behälter vom Anlagengelände der WAK nach Greifswald abtransportiert, wo der 2. Teil der Kalthandhabung stattfinden wird. Danach ist ein wesentlicher Voraussetzungspunkt für die Erteilung der Zwischenlagergenehmigung im Zwischenlager Nord erfüllt.