Zwei Hände legen sich schützend um eine Erdkugel.

Die Grundlagen des Naturschutzes

Der Schutz unserer Natur und der Einsatz für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale politische und gesellschaftliche Aufgabe. Da die Natur nicht an Landesgrenzen haltmacht, gelten viele Richtlinien des Naturschutzrechts auf europäischer oder nationaler Ebene. Zuständig ist die Naturschutzverwaltung, die in Baden-Württemberg aus verschiedenen Ebenen besteht. Zu den Aufgaben gehört es unter anderem, Schutzgebiete zu betreuen, die maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Als Handlungsgrundlage dient der Naturschutzverwaltung die Landschaftsplanung. Auf den folgenden Seiten finden Sie auch eine Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Naturschutz.

NSG Wacholderberg-Geigerswasen Crailsheim
  • Über Landesgrenzen hinaus

Naturschutzrecht

Da die Natur nicht an Landesgrenzen halt macht, gibt es neben dem Landesnaturschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz auch europäische Richtlinien zum Natur- und Artenschutz. Schließlich gehört die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes zu den vorrangigen gesellschaftspolitischen Aufgaben.

Landschaft mit dem Schriftzug Naturschutzverwaltung – wer macht was?
  • Wer macht was?

Naturschutz­verwaltung

Die baden-württembergische Naturschutzverwaltung besteht aus verschiedenen Ebenen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die oberste Naturschutzbehörde und übernimmt Lenkungs- und Steuerungsaufgaben für die gesamte Naturschutzverwaltung. 

NSG Hornspitze auf der Höri © Thomas Moldaschl
  • Vom Naturpark bis zum Nationalpark

Schutzgebiete

Schutzgebiete wie Nationalparke, Natura 2000, Biosphärengebiete oder Landschaftsschutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag, um Natur und Landschaft zu schützen. Sie unterscheiden sich nach Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene. 

Biotopverbund
  • Netzwerk der Natur

Landschaftsplanung

Der im Naturschutzgesetz des Bundes wie auch des Landes gesetzlich vorgeschriebene Biotopverbund wird in Baden-Württemberg über die Landschaftsplanung planerisch festgeschrieben und in der Folge realisiert. Grundlage ist der Fachplan Landesweiter Biotopverbund.

Baggerschaufel verschwindet in der Erde
  • Bundesnaturschutzgesetz

Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung ist das zentrale Instrument, um Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild im Außenbereich zu vermeiden. Städte und Gemeinden müssen die Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend berücksichtigen.