Hinweise auf Wölfe werden nach den sogenannten SCALP-Kriterien bewertet. Die SCALP-Kriterien wurden als Grundlage für ein standardisiertes Monitoring von einer alpenweiten Expertengruppe ursprünglich für das länderübergreifende Luchsmonitoring entwickelt. Die Abkürzung steht für „Status and Conservation of the Alpine Lynx Population”.
Die Methodik wurde für Wolf und Bär weiterentwickelt und wird europaweit für das Monitoring der großen Beutegreifer verwendet. Sie teilt Meldungen nach deren Überprüfbarkeit ein. Der Buchstabe C steht für Kategorie (Category), die Ziffern 1 – 3 definieren die Überprüfbarkeit der Hinweise.
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C1 = eindeutige Nachweise, harte Fakten: Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto/Video, Telemetrieortung
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C2 = bestätigte Hinweise: durch eine erfahrene Person bestätigte Ereignisse wie Risse oder Spuren mit starkem Wolfsverdacht.
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C3 = nicht bestätigte Hinweise: Ereignisse, die nicht überprüft wurden beziehungsweise in der Regel nicht überprüfbar sind (zum Beispiel Beobachtungen, Rufe)
Neben diesen drei Kategorien gibt es Negativmeldungen, also Hinweise, bei der der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden kann und Hinweise, zu denen auf Grund fehlender Informationen keine Beurteilung möglich ist.
Weiterführende Informationen zu Wolfsterritorien in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite des FVA-Wildtierinstitutes.