Unterstützung

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg unterstützt finanziell den Herdenschutz in den Wolfspräventionsgebieten Schwarzwald und Odenwald mit umfassenden Schutzmaßnahmen.

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Nachdem mehrere Wölfe im Land sesshaft geworden sind, unterstützt das Umweltministerium Herdenschutzmaßnahmen in den zwei Gebieten „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit rund 8.800 Quadratkilometern und dem „Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald“ mit rund 2640 Quadratkilometer, finanziell.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand Fördersatz/Betrag Hinweise
Investitionen für Zäune und Zubehör 100 Prozent*

Umfasst sind beispielsweise mobile Zäune, Material zur Elektrifizierung, Untergrabschutz, Zaunmaterial wie Weidezaungeräte, Litzen, Pfosten.

Auch zur Sicherung von Offenställen!

Mehrwertsteuer 100 Prozent*

Nur bei Nichtvorsteuerabzugs- berechtigten

Arbeitskosten der wolfsabweisenden Nachrüstung eines Festzaunes 100 Prozent*

Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt.

Arbeitskosten für den Neubau eines wolfsabweisenden Festzaunes 50 Prozent*

Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt.

*Für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen gelten abweichende Fördersätze.
Unterhaltskosten Herdenschutzhunde 2.386 Euro pro Hund und Jahr Es werden nur zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert
a) Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schaf- und Ziegenweiden 100 Euro pro Hektar und Jahr Nur innerhalb eines Vertrages/Bewilligung nach der Landschaftspflegerichtlinie Teil A. Auch für Hütehaltung ohne Zäune. Es kann nur alternativ a) oder b) gefördert werden.
b) Mehraufwand beim Weidemanagement
  • Mobilzaun (Schafe/Ziegen): 1.405 Euro/Kilometer /Jahr
     
  • Mobilzaun (sonstige Weidetiere): 708 Euro/Kilometer /Jahr

 

  • feststehender Elektrozaun: 268 Euro/Kilometer /Jahr

 

  • jeweils maximal 450 Euro/Hektar /Jahr

In der Regel im Zusammenhang mit einer erfolgten Zaunförderung. Es kann nur alternativ a) oder b) gefördert werden.

     

Zudem fördert das Land zumutbare Herdenschutzmaßnahmen für Rinder.

Erstattung im Falle eines Wolfsübergriffs

  • Ausgleichszahlung für gerissene oder verendete Nutztiere (auch Gebrauchshunde)
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierarztkosten
  • Kosten für Medikamente für verletzte Tiere
  • Arbeitsaufwand für die Suche, das Einfangen oder die Bergung versprengter Tiere

Die Ausgleichszahlung erfolgt durch eine Trägergemeinschaft aus dem Ausgleichsfonds Wolf (BUND Baden-Württemberg, Euronatur, Landesnaturschutzverband – Baden-Württemberg e.V., NABU Baden-Württemberg, Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg e. V.). Die Erstattung wird auch außerhalb des Fördergebiets gezahlt. Innerhalb des Fördergebietes wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausweisung des Fördergebietes ein Schaden jedoch nur erstattet, wenn der Grundschutz (Schafe, Ziegen, landwirtschaftliches Gehegewild) zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war. Nach einer Förderung von Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten auf besonders zu schützenden Teilflächen ist ebenfalls der korrekt installierte Grundschutz Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung. Darüberhinausgehende Schäden werden nicht erstattet.

Förderprojekte

Das Umweltministerium unterstützt das Projekt „Betriebsbegleitende Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen auf ausgewählten Flächen im Südschwarzwald“. Bei dem Projekt werden Herdenschutzmaßnahmen für Rinder in der Praxis erprobt. Außerdem fördert das Umweltministerium das Forschungsvorhaben „Weiterentwicklung des Herdenschutzes in Baden-Württemberg“. Dieses wird vom Institut für Landschaft und Umwelt (ILU) in enger Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) bearbeitet. Mit unterschiedlichen Ansätzen und Teilprojekten zielt das Vorhaben darauf ab, den Herdenschutz in Baden-Württemberg zu stärken und weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen

Junge Rinder auf der Weide
Unterstützung

Förderung zumutbarer Herden­schutzmaßnahmen für Rinder

Alle im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sind freiwillig und werden in den Fördergebieten Wolfsprävention gefördert, soweit ein Zusatzaufwand für die genannten zumutbaren Maßnahmen des Herdenschutzes entsteht.

Fragen und Antworten auf grünem Hintergrund
Fragen und Antworten

Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen

Erfahren Sie alles über Fördermöglichkeiten, Schadensausgleich und Haftungsregeln bei wolfsbedingten Herdenausbrüchen in unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Herdenschutz.

Ein Schäfer errichtet eine Schutzzaun um seine Schafherde vor einem Tierangriff zu schützen
Schutz vor Wölfen

Hinweise für Nutztierhaltende

Der Wolf ist eine geschützte Art. Hier erhalten Sie Hinweise, wie Sie mögliche erste Angriffe auf Nutztiere durch geeignete Maßnahmen verhindern können.

Wolfsspuren
SCALP-Kriterien

Eindeutige Nachweise (C1) zu Wölfen im Land

In der Übersicht sind die sogenannten C1-Nachweise in Baden-Württemberg aufgeführt. Nur diese bestätigen die Anwesenheit eines Wolfes zweifelsfrei.