Unterstützung

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg

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Nachdem mehrere Wölfe im Land sesshaft geworden sind, unterstützt das Umweltministerium Herdenschutzmaßnahmen in den zwei Gebieten „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit rund 8.800 Quadratkilometern und dem „Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald“ mit rund 2640 Quadratkilometer, finanziell.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand Fördersatz/Betrag Hinweise
Investitionen für Zäune und Zubehör 100 Prozent Umfasst sind beispielsweise mobile Zäune, Material zur Elektrifizierung, Untergrabschutz, Zaunmaterial wie Weidezaungeräte, Litzen, Pfosten
Auch zur Sicherung von Offenställen!
Mehrwertsteuer 100 Prozent Nur bei Nichtvorsteuerabzugsberechtigten
Arbeitskosten der wolfsabweisenden Nachrüstung eines Festzaunes 100 Prozent Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt.
Arbeitskosten für den Neubau eines wolfsabweisenden Festzaunes 50 Prozent Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt.
Unterhaltskosten Herdenschutzhunde 1.920 Euro pro Hund und Jahr Es werden nur zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert
a) Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schaf- und Ziegenweiden 100 Euro pro Hektar und Jahr Für bestehende und neue Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie. Auch für Hütehaltung ohne Zäune. Es kann nur alternativ a) oder b) gefördert werden.
b) Mehraufwand beim Weidemanagement
  • Mobilzaun (Schafe/Ziegen): 1.230 Euro/Kilometer/Jahr
  • Mobilzaun (sonstige Weidetiere):  620 Euro/Kilometer/Jahr
  • feststehender Elektrozaun: 235 Euro/Kilometer/Jahr
  • jeweils maximal 450 Euro/Hektar/Jahr

In der Regel im Zusammenhang mit einer erfolgten Zaunförderung. Es kann nur alternativ a) oder b) gefördert werden.

     

Zudem fördert das Land zumutbare Herdenschutzmaßnahmen für Rinder.

Erstattung im Falle eines Wolfsübergriffs

  • Ausgleichszahlung für gerissene oder verendete Nutztiere (auch Gebrauchshunde)
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierarztkosten
  • Kosten für Medikamente für verletzte Tiere
  • Arbeitsaufwand für die Suche, das Einfangen oder die Bergung versprengter Tiere

Die Ausgleichszahlung erfolgt durch eine Trägergemeinschaft aus dem Ausgleichsfonds Wolf (BUND Baden-Württemberg, Euronatur, Landesnaturschutzverband – Baden-Württemberg e.V., NABU Baden-Württemberg, Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg e. V.). Die Erstattung wird auch außerhalb des Fördergebiets gezahlt. Innerhalb des Fördergebietes wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausweisung des Fördergebietes ein Schaden jedoch nur erstattet, wenn der Grundschutz (Schafe, Ziegen, landwirtschaftliches Gehegewild) zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war. Nach einer Förderung von Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten auf besonders zu schützenden Teilflächen ist ebenfalls der korrekt installierte Grundschutz Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung. Darüberhinausgehende Schäden werden nicht erstattet.

Weitere Informationen

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