Unterstützung

Förderung zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen für Rinder

Junge Rinder auf der Weide

Für Rinder ist das Risiko einer Verletzung oder Tötung durch einen Wolf verglichen mit Schafen und Ziegen gering. Daher müssen Rinder ab Beginn der neunten Lebenswoche – anders als Schafe und Ziegen – in der Regel nicht durch wolfsabweisende Zäune geschützt werden.

Alle im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sind für Rinderhalterinnen und Rinderhalter freiwillig und werden in den Fördergebieten Wolfsprävention gefördert, soweit ein Zusatzaufwand für die genannten zumutbaren Maßnahmen des Herdenschutzes entsteht.

Ein Antrag auf Förderung der im Folgenden aufgeführten Maßnahmen beziehungsweise Maßnahmenpakete kann in den Fördergebieten Wolfsprävention bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Antrag und Bewilligung müssen vor der Maßnahmenausführung erfolgt sein.

Eine Herdenschutzberatung durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt vor Antragstellung wird empfohlen. Wenn die Förderung einer Behirtung, von Herdenschutzhunden oder Lamas gewünscht wird, ist eine Herdenschutzberatung mit einer abschließenden Empfehlung der Herdenschutzberatung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt obligatorisch, deren Protokoll ist den Antragsunterlagen beizulegen. Dies sollte bereits bei der Anschaffung der Herdenschutztiere berücksichtigt werden.

Die im Folgenden dargestellten zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen werden unter anderem in einem Projekt des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands, der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind und des Naturparks Südschwarzwald umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt. Anhand der Projektergebnisse und weiterer Erkenntnisse können sich Änderungen an der Beschreibung der zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen oder an der Höhe der Förderung ergeben.

Ausgleichszahlung aus dem Ausgleichsfonds Wolf

Wird ein Rind auf der Weide nachweislich von einem Wolf verletzt oder getötet, wird eine Ausgleichszahlung aus dem Ausgleichsfonds Wolf der Verbände (BUND Baden-Württemberg, Euronatur, Landesnaturschutzverband – Baden-Württemberg e. V., NABU Baden-Württemberg, Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg e. V.) gewährt (inner- und außerhalb der Fördergebiete Wolfsprävention). Einzige Ausnahme: Wenn der Riss auf einer Fläche geschieht, für die eine risikomindernde Maßnahmen mit Mitteln der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert wurde, die geförderte Maßnahme jedoch auf Grund von Handeln oder Unterlassen der Förderempfängerin/des Förderempfängers oder einer Beauftragten/eines Beauftragten nicht in Funktion war (Verzögerungen beim Zaunbau fallen nur hierunter, soweit sie der Förderempfängerin/dem Förderempfänger zuzurechnen sind).

Projekt : Herdenschutz im Südschwarzwald

Um die erarbeiteten Herdenschutzmaßnahmen für Rinder in der Praxis zu erproben, wurde das Projekt „Betriebsbegleitende Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen auf ausgewählten Flächen im Südschwarzwald“ initiiert. Das Umweltministerium unterstützt das Projekt.

Zum Projekt Herdenschutz im Südschwarzwald

Weitere Informationen

Fragen und Antworten auf grünem Hintergrund
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Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen

Wir haben Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen für Tierhalterinnen und Tierhalter zusammengestellt.

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Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald: Liste und Karte der im Gebiet liegenden Städte und Gemeinden
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Das Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald umfasst im Wesentlichen den Naturraum Odenwald. Die genaue Gebietsabgrenzung sowie die in dem Gebiet liegenden Städte und Gemeinden sind in einer Liste dargestellt.

Schriftzug Förderung auf Enter-Taste einer Tastatur
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Förderung von Herdenschutz­maßnahmen im Land

Nachdem mehrere Wölfe im Land sesshaft geworden sind, unterstützt das Umweltministerium Herdenschutzmaßnahmen in den zwei Fördergebieten finanziell.