Artenschutz

Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf

Wolf

: Umgang mit auffälligen Wölfen

Wölfe sind sehr anpassungsfähige Tiere. Gewisse Anpassungen können für ein konfliktfreies Nebeneinander mit dem Menschen allerdings nicht geduldet werden. Lesen Sie hier, welche Verhaltensweisen das sind und wie Weidetiere bei vermehrten Übergriffen in einer Region geschützt werden können.

Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar. Wölfe kommen nur in sehr geringen Dichten vor und vermeiden als vorsichtige Tiere gewöhnlich eine direkte Begegnung mit Menschen. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit.

Jungwölfe sind auch dem Menschen gegenüber teilweise neugierig und weniger vorsichtig. Zum normalen Verhalten von Wölfen gehört, dass sie sich ebenso wie Füchse, Dachse, Wildschweine und andere Wildtiere auch gelegentlich Siedlungen nähern. Auch das Queren einer Siedlung vor allem in den Nachtstunden ist nicht ungewöhnlich.

Verhaltenshinweise

Was ist zu beachten, falls dennoch Mensch und Wolf zusammentreffen? Was tun, wenn Sie einem Wolf begegnen? 

  • Wie bei anderen Wildtieren gilt: Begegnen Sie ihnen mit Respekt, halten Sie Abstand, gehen Sie nie auf die Tiere zu und bedrängen Sie diese nicht.
  • Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad Wölfen begegnet, die sich nicht zurückziehen, sollte auf sich aufmerksam machen und sich langsam entfernen.
  • Folgen der Wolf oder die Wölfe in gewissem Abstand, entfernen Sie sich nicht hastig oder laufen weg, sondern gehen beziehungsweise fahren Sie langsam, betont uninteressiert weiter und dabei laut sprechen.
  • Fühlt man sich unwohl, stehenbleiben, laut rufen und in die Hände klatschen, sich groß machen und – bei weiterer Annäherung des Tieres – mit Gegenständen werfen.
  • Bei vielen dokumentierten Begegnungen, bei denen der Wolf einen vertrauten Eindruck machte, befanden sich die beobachtenden Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Säugetierarten gemeinsam. Dies ist daher keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
  • Unter keinen Umständen Wölfe füttern! An Fütterung durch den Menschen gewöhnte Wölfe können Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern, wenn sie wider Erwarten nicht gefüttert werden. Auch eine indirekte Fütterung ist zu vermeiden. Deshalb sind dort, wo Wölfe leben Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, so zu verwahren, dass diese nicht für Wildtiere zugänglich sind.
  • Hunde können von Wölfen als Eindringlinge in ihr Revier angesehen und angegriffen werden. Hunde daher anleinen oder nur im engen Einwirkungskreis des Besitzers führen. Dennoch kann es sein, dass der Wolf sich dem Hund nähert und den Besitzer völlig ignoriert. In einem solchen Fall rückwärtsgehen, den Wolf durch lautes Rufen und Gestikulieren auf sich aufmerksam machen, und gegebenenfalls mit Gegenständen werfen.
  • Die Gefahr für Jagdhunde im jagdlichen Einsatz kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Bei Jagden in Gebieten mit Wolfsvorkommen, in denen freilaufende Jagdhunde eingesetzt werden, sind alle Beteiligten vorab über die mögliche Anwesenheit von Wölfen zu informieren. Die Hunde sollten erst geschnallt werden, wenn die Treiber unterwegs sind.
  • Wölfe, bei denen das Beutefangverhalten auf Haustiere (meist Schafe oder Ziegen) ausgelöst ist, können so auf die Beute fixiert sein, dass auch bei Anwesenheit mehrerer Menschen ein Vertreiben schwerfallen kann. In einem solchen Fall Wölfe nicht auf begrenztem Raum (Ecken hoher, für Wölfe nicht überwindbarer Zäune oder von Gebäuden) in die Enge treiben.
  • Deutschland ist frei von Wildtollwut, daher ist nicht mit tollwütigen und aus diesem Grund unvorsichtigen oder auffälligen Wölfen zu rechnen.
  • Wer einen toten, kranken oder verletzten Wolf findet: Nicht anfassen, nicht verfolgen und sofort Naturschutzbehörde, Forstbehörde oder Polizei informieren. Schildern Sie Ihre Beobachtung der Naturschutzbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Regierungspräsidium) oder dem Wolfsmonitoring (Telefon 0761 4018-274).