Die Freigabe nach Strahlenschutzverordnung ist insbesondere beim Rückbau der Kernkraftwerke von Bedeutung. Rund 98 Prozent der Masse eines Kernkraftwerks (zum Beispiel Gesamtmasse der Anlage Neckarwestheim I: circa 331.000 Tonnen) sind nicht oder nur geringfügig radioaktiv belastet. Hier werden die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten. Diese Stoffe müssen somit nicht in ein Endlager für radioaktive Abfälle.
Das Freigabeverfahren dient also dazu, radioaktiv belastete Abfälle von unbedenklichen Abfällen zu trennen. So können die Mengen an radioaktivem Abfall reduziert werden und der Betreiber kann den unbedenklichen Abfall entweder regulär entsorgen oder im besten Fall sogar recyceln.