Entsorgung

Nachnutzung von Deponien

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Gutachten belegt Unbedenklichkeit freigemessener Abfälle

Ein vom Umweltministerium beauftragtes Gutachten des Öko-Instituts belegt, dass von abgelagerten freigemessenen Abfällen auch bei der Nachnutzung einer stillgelegten Deponie keine zusätzliche Gesundheitsgefahr ausgeht. Den im Juni 2016 verhängten Anlieferungsstopp von freigemessenen Abfällen auf Deponien hob das Umweltministerium deshalb im November 2016 auf.

Zum Hintergrund: Vor dem Anlieferungsstopp hatte die Atomaufsicht im Land, also das Umweltministerium, festgestellt, dass die Strahlenschutzverordnung die wesentliche Frage nicht ausreichend beantwortet, ob die Nachnutzung von stillgelegten Deponien mit freigemessenen Abfällen ohne zusätzliches Strahlenrisiko möglich ist. Ob von deponierten freigemessenen Abfällen ein Risiko ausgeht, wenn beispielsweise eine landwirtschaftliche Nachnutzung geplant ist, wurde vor Erlass der Strahlenschutzverordnung nicht berechnet.

Diese Berechnungen hat das Öko-Institut für die baden-württembergischen Deponien nachgeholt. Es hat überprüft, ob das 10-Mikrosievert-Konzept auch bei der Nachnutzung von Deponien eingehalten wird.

Berechnet wurden verschiedene Szenarien:

  • landwirtschaftliche Nachnutzung (Ackerbau, Weide)
  • forstwirtschaftliche Nachnutzung (Waldwirtschaft, Jagd)
  • Nachnutzung für Freizeitangebote (Spielplatz, Sportplatz, Park, et cetera)
  • Nachnutzung durch Wohn- oder Industriebebauung
  • Nachnutzung durch Überbauung mit Verkehrsflächen (Straßen, Parkplatz, et cetera)

Außerdem wurden zusätzliche Analysen für den Fall durchgeführt, dass die Abdichtung der Deponie nach 100 Jahren undicht wird. Das Gutachten des Öko-Instituts [11/16; 1 MB; nicht barrierefrei] beweist, dass das 10 Mikrosievert (µSv)-Kriterium auch für die Nachnutzung einer stillgelegten Deponie – auch für den Fall eines Versagens des Oberflächenabdichtungssystems nach 100 Jahren – eingehalten ist und keine Strahlenexpositionen auftreten werden, die für Einzelpersonen der Bevölkerung relevant sind.

Ortsdosisleistung auf den Deponien Am Froschgraben und Burghof (Kreis Ludwigsburg)

In den Jahren 2007 bis 2015 sind 324 Tonnen Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Prototypanlagen am Standort des KIT Campus Nord auf den Deponien Am Froschgraben und Burghof im Landkreis Ludwigsburg beseitigt worden. Messungen der Ortsdosisleistung (= lokaler Strahlenpegel) auf der Deponieoberfläche über diesen Abfällen wiesen keine Erhöhung gegenüber dem natürlichen Strahlenpegel auf. Im Gegenteil: Auf dem Marktplatz in Schwieberdingen (Schlosshof) und den angrenzenden Äckern herrschen höhere Werte als auf den Deponien selbst.