Verwertung und Beseitigung

Freigabepfade

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Bei der Freigabe nach Strahlenschutzverordnung wird abhängig vom Material, seiner Beschaffenheit, seiner Herkunft oder seines früheren Verwendungszwecks zwischen dem Freigabepfad der uneingeschränkten Freigabe und den Freigabepfaden der spezifischen Freigabe unterschieden.

Bei Einhaltung der Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe können feste Stoffe, Öle, ölhaltige Flüssigkeiten, organische Lösungs- und Kühlmittel sowie Bauschutt bis zu einer jährlichen Gesamtmasse von 1000 Tonnen uneingeschränkt freigegeben werden.

Bei der spezifischen Freigabe unterscheidet man folgende Freigabepfade:

  • Bauschutt mit einer jährlichen Gesamtmasse von mehr als 1000 Tonnen
  • Bodenflächen
  • Gebäude, die gewerblich wieder- oder weiterverwendet werden
  • Gebäude zum Abriss
  • Metallschrott zum Recycling
  • Material zur Beseitigung auf Deponien
  • Material zur Beseitigung in Verbrennungsanlagen