Beseitigung und Verwertung

Leitfaden zur Freigabe nach Teil 2 Kapitel 3 der Strahlenschutz-Verordnung (früher Paragraf 29 StrSchV)

Da die gesetzlichen Vorgaben zur Freigabe nach Strahlenschutzverordnung lediglich Rahmen- und Randbedingungen vorgeben, die in anwendbare, landesweit möglichst einheitliche und nachvollziehbare Verfahren umgesetzt werden müssen, hat das Umweltministerium einen Leitfaden zur Freigabe nach Strahlenschutzverordnung herausgegeben.

Der „Leitfaden zur Freigabe nach Teil 2 Kapitel 3 Strahlenschutzverordnung“ stellt

  • die gesetzlichen Vorgaben und das untergesetzliche Regelwerk,
  • die baden-württembergischen Verfahren zur Umsetzung der Freigabe in den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen und
  • die Zuständigkeiten und Aufgaben des Umweltministeriums dar.
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