Entsorgung

Klärschlämme

Klärschlämme müssen wie alle Abfälle einer geregelten Entsorgung zugeführt werden. Ab 2029 gilt die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche zurückzugewinnen.

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Klärschlamm in einer Kläranlage

Ab dem 1. Januar 2029 gilt gemäß der bundesweit geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche zurückzugewinnen.

Klärschlamm ist ein unvermeidbarer Abfall. In Deutschland trägt jeder Mensch täglich zum Entstehen dieses Abfalls bei. Kommunaler Klärschlamm zählt zur Gruppe der Siedlungsabfälle und ist somit dem Regelungsbereich des europäischen und nationalen Kreislaufwirtschaftsrechts unterworfen. Damit fallen die kommunalen Klärschlämme unter die Bestimmungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/851) und deren Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

In der Klärschlammverordnung ist die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten geregelt. Bei der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen sind zudem die Bestimmungen des Düngerechts, insbesondere der Düngemittelverordnung zu beachten.

Die Klärschlammverordnung von 2017 hat mit den verpflichtenden Regelungen, Phosphor zurückzugewinnen und aus der direkten bodenbezogenen Verwertung auszusteigen bundesweit die Weichen für die Phosphorrückgewinnung gestellt und gleichzeitig den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung weiter forciert.

Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche

Wesentliche Neuerung in der Klärschlammverordnung ist die ab dem 1. Januar 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen unabhängig von deren Ausbaugröße, sofern der Klärschlamm 20 Gramm oder mehr Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz (TS) enthält.

Darüber hinaus dürfen Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten (EW) ab dem Jahr 2032 nicht mehr bodenbezogen verwertet werden. Gleiches gilt für Abwasserbehandlungsanlagen größer als 100.000 Einwohnerwerten bereits ab dem Jahr 2029.

Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm bei Kläranlagen bis 50.000 Einwohnerwerten bleibt eingeschränkt möglich. Von Bedeutung sind hier zusätzlich einzuhaltende Grenzwerte und Untersuchungspflichten, die seit dem Inkrafttreten der Klärschlammverordnung ohne Übergangsfrist sofort gelten.

Gleichzeitig besteht für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50.000 Einwohnerwerten in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, die anfallenden Klärschlämme nach Zustimmung der zuständigen Behörde ohne vorherige Phosphorrückgewinnung einer anderweitigen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuzuführen, also einer energetischen Verwertung.

Die Zwischenlagerung von Klärschlammaschen mit dem Ziel der späteren Aufbereitung und Phosphorrückgewinnung ist grundsätzlich unbefristet möglich. Aufgrund der dabei zu berücksichtigenden Anforderungen (unter anderem Verbot zur Vermischung mit anderen Abfällen oder Stoffen und Gewährleistung einer späteren Phosphorrückgewinnung aus den gelagerten Klärschlammaschen) wird die Langzeitlagerung von Klärschlammaschen in Baden-Württemberg ab 2029 wenn überhaupt, dann nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.

Der Phosphor in Klärschlämmen ist gemäß Klärschlammverordnung so zurückzugewinnen, dass entweder 50 Prozent des enthaltenen Phosphors gewonnen werden oder der Phosphor-Gehalt im behandelten Klärschlamm auf weniger als 20 Gramm pro Kilogramm Trockenmasse (zwei Prozent) reduziert wird. Bei Klärschlammverbrennungsaschen müssen mindestens 80 Prozent des enthaltenen Phosphors zurückgewonnen werden.

Wird Phosphor bereits im Rahmen der Abwasserbehandlung zurückgewonnen, sind die Anforderungen der Klärschlammverordnung nur dann erfüllt, wenn dadurch der Phosphorgehalt im Klärschlamm auf weniger als zwei Prozent reduziert werden kann. Andernfalls wäre für den betreffenden Klärschlamm und die Klärschlammasche eine erneute Phosphorrückgewinnung gemäß Klärschlammverordnung erforderlich.

Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung der dafür erforderlichen Anlagen müssen sich die Kläranlagenbetreiber im Land bereits heute damit befassen, wie eine Phosphorrückgewinnung erfolgen kann.

Mengen und Entsorgungswege in Baden-Württemberg

Bei einer aus heutiger Sicht realistischen Phosphorrückgewinnungsquote von 70 Prozent könnten in Baden-Württemberg pro Jahr insgesamt etwa 5.500 Tonnen Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen gewonnen werden. Damit ließen sich theoretisch knapp 50 Prozent der derzeit im Land mit mineralischen Düngemitteln zugeführten Phosphormenge abdecken und der Import von mineralischem Phosphordünger könnte entsprechend verringert werden.

Nahezu jeder Betrieb und fast jeder Einwohner in Baden-Württemberg ist über die Kanalisation an eine kommunale Kläranlage angeschlossen. Der in Baden-Württemberg anfallende Klärschlamm wird bereits seit vielen Jahren zu über 99 Prozent verbrannt. In die Landwirtschaft und in den Landschaftsbau gehen insgesamt weniger als ein Prozent der Klärschlämme (aktuelle Zahlen sind der jeweils aktuellen Abfallbilanz von Baden-Württemberg zu entnehmen).

Die energetische Verwertung von Klärschlamm aus Baden-Württemberg erfolgt bislang in fünf Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen, in einer Klärschlamm-Vergasungsanlage sowie in Kohlekraftwerken und Zementwerken in und außerhalb Baden-Württembergs.

Da die Kohlekraftwerke im Zuge der Energiewende Zug um Zug abgeschaltet werden, müssen für die Verwertung der Klärschlämme weitere Monoverbrennungsanlagen errichtet werden. Es ist essenziell, dass die kommunalen Entscheidungsträger, falls noch nicht geschehen, zeitnah Lösungen für die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung ihrer Klärschlämme über das Jahr 2028 hinaus sicherstellen.

Die Klärschlammverordnung macht keine Vorgaben zur technischen und organisatorischen Umsetzung dieser Anforderungen. Die Wahl einer Strategie obliegt daher den betroffenen Klärschlammerzeugern, also den Städten und Gemeinden.

Das Vorgehen bei der Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung hängt stark von der Menge und Qualität des anfallenden Klärschlamms und davon ab, ob die Städte und Kommunen entsprechend ihrer Organisationshoheit in der Abfallentsorgung die thermische Verwertung ihres Klärschlammes mit oder ohne Phosphorrückgewinnung selbst durchführen oder an ein externes Unternehmen vergeben. Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass die betroffenen Klärschlammerzeuger interkommunale Kooperationen und mögliche Synergieeffekte prüfen.

Viele Kommunen und Abwasserzweckverbände konzentrieren sich derzeit vorrangig auf den Aufbau einer langfristigen, von anderen Einflussfaktoren wie der konjunkturellen Entwicklung unabhängigen Entsorgungssicherheit durch den Aufbau von Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen. Dieses Verfahren gewährleistet eine sichere und ordnungsgemäße Behandlung, insbesondere da die Möglichkeiten der bodenbezogenen Verwertung und die Mitverbrennung nahezu wegfallen. Die Phosphorrückgewinnung soll dann in einem zweiten Schritt überwiegend durch spezielle thermochemische Prozesse bereits während der thermischen Behandlung oder über eine nachgelagerte Rückgewinnung aus der Asche erfolgen.

Wo genau Anlagen zur Klärschlammverwertung und/oder Phosphorrückgewinnung geplant und errichtet werden, liegt in der Verantwortung der Kommunen als Klärschlammerzeuger sowie der von den Kommunen beauftragten Dienstleister. Je nach Vorhabenträger bestehen naturgemäß unterschiedliche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten. Ziel muss es sein, die Infrastruktur bestmöglich an die jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen anzupassen.

Seitens der Landesregierung gibt es keine Vorgaben zu konkreten möglichen Anlagenstandorten. Geplante Anlagen müssen den bestehenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die nötigen Zulassungsverfahren bei den zuständigen Behörden durchlaufen.

Zur Unterstützung der Kläranlagenbetreiber wurde durch den DWA-Landesverband Baden-Württemberg mit Unterstützung des Umweltministeriums sowie unter ideeller Trägerschaft des Städtetags, Landkreistags und Gemeindetags zum 1. Januar 2019 die Plattform „P-RÜCK Baden-Württemberg“ gegründet. Ziel dieser Plattform ist der Ausbau eines Wissens- und Erfahrungsnetzwerks zu den Themen Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung.

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