Mit der richtigen Entsorgung von Arzneimitteln leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die Belastung von Gewässern mit Arzneimittelwirkstoffen und deren Abbauprodukten zu verringern. Geben Sie nicht aufgebrauchte oder abgelaufene Tabletten, Kapseln, Salben, Säfte und Tropfen niemals in die Toilette oder den Ausguss!
Arzneimittel(reste) gehören in den Restmüll
- Flüssige Arzneimittelreste entsorgen Sie samt der Flasche oder Ampulle in den Restmüllbehälter.
- Tabletten oder Kapseln dürfen in der PVC- oder Blisterverpackung in den Restmüll ebenso wie Tuben oder Cremes.
- Verpackungen aus Pappe/Karton geben Sie zum Altpapier, Kunststoff- oder Metallverpackungen in den gelben Sack beziehungsweise in die Wertstofftonne.
In den meisten Kommunen wird der Restmüll heute verbrannt. Damit werden Arzneimittelreste sicher entsorgt. Eine Ausnahme bilden in Baden-Württemberg nur die beiden Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis. Dort wird der Restmüll mechanisch-biologisch behandelt. Deshalb müssen Arzneimittel dort über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre kommunale Abfallberatung oder an Ihre Apotheke.