Holz ist das häufigste Naturprodukt und einer der wichtigsten Werkstoffe für den Menschen. Holz ist der wichtigste nachwachsende Rohstoff und ein unersetzlicher Roh-, Bau- und Werkstoff sowie Energieträger. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind Holzprodukte auch im Rahmen der Entsorgung auch unter umweltmedialen Gesichtspunkten zu betrachten.
Unter dem Begriff „Altholz“ wird alles in Bauteilen und in Werkstoffen verarbeitetes Holz zusammengefasst, das mindestens einmal als Endprodukt verwendet wurde. Dem Entsorgungsproblem bei Altholz (als Abfall zur Verwertung) wurde in der Vergangenheit wenig Beachtung geschenkt, obwohl es sich um beachtliche Mengen handelt. Erst seit etwa Mitte der neunziger Jahre wurde begonnen, Holz nicht mehr nur zu deponieren oder in Hausmüllverbrennungsanlagen zu verbrennen, sondern stofflich zu verwerten.
Die Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung – Altholz V) vom 15.08.2002 (Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite 3302) regelt die Vorgaben für die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Beseitigung von Altholz. In der Verordnung wird auch umfassend erläutert, was unter dem Begriff Altholz fällt.
1. Schritt zur Verwertung: Altholz sortieren
Für die Verwertung anfallender Althölzer ist die Einteilung nach Sortimenten ein erster und unverzichtbarer Schritt. Zur Sammlung und Bereitstellung der Altholzsortimente für die stoffliche und energetische Verwertung sind in Baden-Württemberg zahlreiche Sortierbetriebe etabliert, denen sehr unterschiedlich belastete und oftmals unzureichend voneinander getrennte Holzabfälle zugeführt werden.
Im Idealfall würde das Altholz sortenrein, das heißt entsprechend seinem früheren Verwendungszweck getrennt, angeliefert werden. Der größte Teil der angelieferten Holzabfälle muss jedoch sortiert werden. Besonders das an Sortieranalagen angelieferte Holz stammt aus den unterschiedlichsten Herkunftsbereichen. Diese stark ausgeprägte Heterogenität der Altholzmenge führt zu einem sehr hohen Vermischungsgrad und damit zu einem typischen Mischsortiment.
Im Rahmen der Altholzaufbereitung werden auf der Grundlage der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die unterschiedlichen Altholzkategorien sortiert und entsprechend der Schadstoffbelastungen einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt.