Die Altfahrzeug-Verordnung regelt die ordnungsgemäße Verwertung von Altfahrzeugen. Danach darf derjenige, der sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
Die für den Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung notwendigen Informationen stehen gebündelt bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) zur Verfügung. Auf der Internetseite der GESA können die Daten zu den anerkannten Demontagebetrieben für die gesamte Bundesrepublik abgerufen werden. Außerdem sind Informationen zu den anerkannten Annahmestellen, Rücknahmestellen sowie Schredderbetrieben eingestellt.