Das Flammschutzmittel HBCD (= Hexabromcyclododecan) ist ein Stoff, der die Umwelt schädigen kann, wenn er nicht ordnungsgemäß beseitigt und zerstört wird. HBCD fällt unter das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (= persistent organic pollutants – POP) und infolgedessen auch unter die sogenannte POP-Verordnung der Europäischen Union. Wegen seiner POP-Eigenschaften wurde die Produktion inzwischen eingestellt.
Ziel ist es, diesen in Bauschäumen aus Polystyrol (bekannt als Styropor) enthaltenen Stoff gezielt, sicher und schadlos aus dem Wirtschaftskreislauf zu entfernen.
POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung des Bundes
Um dies sicherzustellen wurde am 1. August 2017 die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung" (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung) erlassen. Sie stellt eine Überwachung dieses Abfallstromes sicher, auch wenn die Stoffkonzentration im Abfall noch nicht zu einem gefährlichen Abfall und der damit verbundenen Nachweisführung führt.
Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung stuft die üblichen HBCD-haltigen Bauabfälle nicht als gefährlich ein. Sie gewährleistet aber durch die geforderte Getrennthaltung und Nachweisführung eine lückenlose Überwachung der Abfälle bis zu der Anlage, in der die POP zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Sowohl die in Vorbehandlungsanlagen erzeugten Gemische als auch POP-haltige „Sekundärabfälle", die aus Gemischen aussortiert werden, fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung.
Die Regelungen zu den Nachweis- und Registerpflichten sind den Regelungen für gefährliche Abfälle nachgebildet. So kann insbesondere auf das Sammelentsorgungsnachweisverfahren des Paragraf 9 Nachweisverordnung zurückgegriffen werden. Allerdings mit der Modifikation, dass die in Paragraf 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Nachweisverordnung genannte Mengenbegrenzung von 20 Tonnen pro Jahr nicht gilt.
Die chemische Industrie arbeitet an der Entwicklung technischer Verfahren, die eine Herauslösung von HBCD aus Bauschäumen und damit eine separate Entsorgung dieses Stoffes möglich machen sollen. Wann diese Verfahren eingesetzt werden können, ist derzeit noch offen. Nach der Markteinführung dieser Verfahren ist über das Vorgehen bei der Entsorgung von Bauschäumen neu zu entscheiden.