Ehrenamtliche Helfer bei der Landschaftspflege
Umweltrechtsbehelfsgesetz

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutz­vereinigungen

Die Anerkennung nach Umweltrechtsbehelfsgesetz erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern. Die Anerkennung eröffnet die Möglichkeit, eigene Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einzulegen. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen gelten!

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
Aarhus-Konvention

Gesetzliche Grundlagen

Die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten ist wichtig, damit der Umweltschutz tatsächlich gelebt wird. Erfahren Sie hier mehr über die Politik der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.

Finger zeigen auf Fotoauswahl
Beteiligung

Öffentlichkeits-beteiligung

Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an besonders wichtigen umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mitwirken können. Über diese Verfahren wird die Öffentlichkeit über Bekanntmachungen informiert, woraufhin sie Stellung nehmen kann.

Messstation Karlsruhe
Digital aufbereitet

Umweltinformationen

Um Sie als Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg tagesaktuell mit Umweltinformationen zu versorgen, setzt das Land modernste Technik ein. Daten zu Umweltthemen wie Wasser oder Boden werden im Land von vielen Stellen erfasst, verarbeitet und veröffentlicht. Neben diesen Daten werden – wie es das Umweltverwaltungsgesetz fordert – auch weitere Umweltinformationen der Öffentlichkeit digital zur Verfügung gestellt.

Links
Linkliste

Unsere Umweltinformationen – Übersicht

Das Umweltministerium ist nach Paragraf 30 Umweltverwaltungsgesetz gehalten, die Öffentlichkeit über bestimmte umweltrelevante Themengebiete aktiv und systematisch zu unterrichten. Die entsprechenden Informationen sind in der folgenden Linkliste gegliedert nach Schwerpunkten aufgelistet.

Frau auf Amt am Tresen
Informationsbeschaffung

Wie beantrage ich Umweltinfor­mationen?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über diverse Online-Angebote des Landes Umweltinformationen einzusehen.

Paragraf
Rechtsschutz

Zugang zu Gerichten

Die dritte Säule der Aarhus-Konvention gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Rechte auf Informationszugang und Beteiligung notfalls gerichtlich durchzusetzen. Daneben können die Bürgerinnen und Bürger auch die Umsetzung umweltbezogener Rechtsvorschriften gerichtlich überprüfen lassen. 

Umweltinformationssystem Baden-Württemberg
Umweltdaten

Umweltinformationssystem

Das Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS BW) bündelt die Vielzahl der im Land erhobenen Umweltdaten, verwaltet sie effizient und stellt sie für die Öffentlichkeit und unterschiedliche Verwaltungsaufgaben bereit. Nur so lassen sich die umfangreichen Berichtspflichten nach EU-Recht optimal erfüllen.

Drei Ebenen des Open Government
Transparent und offen

Open Government und Open Data

Das E-Government-Konzept des Landes sieht eine verstärkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in elektronische Verwaltungsabläufe vor – wie zum Beispiel durch Nutzung von E-Bürgerdiensten. Mit dem Prinzip des Open Government kommt der Aspekt der Offenheit hinzu, das heißt die Bürger sollen aktiv an den Prozessen der Politik und Verwaltung mitwirken.