Das E-Government-Konzept des Landes sieht eine verstärkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in elektronische Verwaltungsabläufe vor – wie zum Beispiel durch die Nutzung von E-Bürgerdiensten. Mit dem Prinzip des Open Government kommt der Aspekt der Offenheit hinzu, das heißt die Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv an den Prozessen der Politik und Verwaltung mitwirken.
Das Open Government-Leitbild umfasst die Dimensionen Transparenz, Partizipation und Kooperation. Erst eine größere Transparenz der Verwaltung ermöglicht eine Entscheidung, die wiederum Grundlage für eine weitergehende Mitbestimmung ist.
Um diese Transparenz zu gewährleisten, muss die Verwaltung sogenannte „Open Government Data" (= offene Verwaltungsdaten) bereitstellen. Nach EU-Recht dürfen öffentliche Umweltdaten zu jedem Zweck weiterverwendet werden, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Offenen Daten wird dabei der Vorzug gegeben. Anders als etwa bei den Umweltportalen steht beim Open-Data-Prinzip nicht die optimale Aufbereitung der Daten für bestimmte Nutzergruppen im Vordergrund, sondern ein möglichst einfacher Zugang zu Daten aller Verarbeitungsebenen, insbesondere auch zu Geodaten. Zu diesem Zweck betreibt die Landesregierung ein eigenes Open-Data-Portal, das sich momentan im Ausbau befindet.
Das Open Government berücksichtigt auch die Bedeutung der sozialen Netzwerke. Das Betreiben eigener Seiten bei den großen sozialen Netzen gehört für öffentliche Stellen heute zu den Informationspflichten nach dem Umweltverwaltungsgesetz. Denn bestimmte Bevölkerungsgruppen sind praktisch nur auf diesem Wege zu erreichen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind aber auch bereit, ihr oft detailliertes Umweltwissen zu teilen. Durch entsprechende Crowdsourcing-Projekte können wertvolle Umweltinformationen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern über Angebote des Landes erschlossen werden.