Eine Mutter die mit ihrem Kind über ein Sonnenblumenfeld läuft

Aktive Teilhabe am Umweltschutz

Wie hoch ist gerade der Pegelstand des Neckars? Wo findet man die hochallergene Ambrosia-Pflanze und wie sehen momentan die Ozonwerte aus? Um die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit effektiv zu schützen, besitzen die Bürgerinnen und Bürger freien Zugang zu allen wichtigen Umweltinformationen. Dies schafft Transparenz, ermöglicht eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit und die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Denn nur gut informierte Bürger sind in der Lage, sich engagiert, aber auch kompetent einzubringen und die Politik und die Gesellschaft mitzugestalten.

Messstation Karlsruhe
  • Digital aufbereitet

Umweltinformationen

Um Sie als Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg tagesaktuell mit Umweltinformationen zu versorgen, setzt das Land modernste Technik ein. Daten zu Umweltthemen wie Wasser oder Boden werden im Land von vielen Stellen erfasst, verarbeitet und veröffentlicht. Neben diesen Daten werden – wie es das Umweltverwaltungsgesetz fordert – auch weitere Umweltinformationen der Öffentlichkeit digital zur Verfügung gestellt.

Frau auf Amt am Tresen
  • Informationsbeschaffung

Wie beantrage ich Umweltinfor­mationen?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über diverse Online-Angebote des Landes Umweltinformationen einzusehen.

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
  • Aarhus-Konvention

Gesetzliche Grundlagen

Die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten ist wichtig, damit der Umweltschutz tatsächlich gelebt wird. Erfahren Sie hier mehr über die Politik der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.

Paragraf
  • Rechtsschutz

Zugang zu Gerichten

Die dritte Säule der Aarhus-Konvention gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Rechte auf Informationszugang und Beteiligung notfalls gerichtlich durchzusetzen. Daneben können die Bürgerinnen und Bürger auch die Umsetzung umweltbezogener Rechtsvorschriften gerichtlich überprüfen lassen. 

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
  • RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsvorschriften

Hier finden Sie Gesetze, Verordnungen, Arbeits- und Handlungshilfen. Im Fachdokumentendienst der LUBW können Sie auch selbst recherchieren.

Finger zeigen auf Fotoauswahl
  • Beteiligung

Öffentlichkeits-beteiligung

Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an besonders wichtigen umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mitwirken können. Über diese Verfahren wird die Öffentlichkeit über Bekanntmachungen informiert, woraufhin sie Stellung nehmen kann.

Ehrenamtliche Helfer bei der Landschaftspflege
  • Umweltrechtsbehelfsgesetz

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutz­vereinigungen

Die Anerkennung nach Umweltrechtsbehelfsgesetz erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern. Die Anerkennung eröffnet die Möglichkeit, eigene Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einzulegen. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen gelten!

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