Aktive Teilhabe am Umweltschutz

Bürgerinnen und Bürger haben freien Zugang zu wichtigen Umweltinformationen, wie den Pegelstand des Neckars, Ambrosia-Vorkommen oder Ozonwerte. Transparenz fördert aktive Beteiligung und ermöglicht die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen.

Eine Mutter die mit ihrem Kind über ein Sonnenblumenfeld läuft
Messstation Karlsruhe
Digital aufbereitet

Umweltinformationen

Um Sie als Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg tagesaktuell mit Umweltinformationen zu versorgen, setzt das Land modernste Technik ein. Daten zu Umweltthemen wie Wasser oder Boden werden im Land von vielen Stellen erfasst, verarbeitet und veröffentlicht. Neben diesen Daten werden – wie es das Umweltverwaltungsgesetz fordert – auch weitere Umweltinformationen der Öffentlichkeit digital zur Verfügung gestellt.

Frau auf Amt am Tresen
Informationsbeschaffung

Wie beantrage ich Umweltinfor­mationen?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über diverse Online-Angebote des Landes Umweltinformationen einzusehen.

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
Aarhus-Konvention

Gesetzliche Grundlagen

Die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten ist wichtig, damit der Umweltschutz tatsächlich gelebt wird. Erfahren Sie hier mehr über die Politik der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.

Paragraf
Rechtsschutz

Zugang zu Gerichten

Die dritte Säule der Aarhus-Konvention gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Rechte auf Informationszugang und Beteiligung notfalls gerichtlich durchzusetzen. Daneben können die Bürgerinnen und Bürger auch die Umsetzung umweltbezogener Rechtsvorschriften gerichtlich überprüfen lassen. 

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsvorschriften

Hier finden Sie Gesetze, Verordnungen, Arbeits- und Handlungshilfen. Im Fachdokumentendienst der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg können Sie auch selbst recherchieren.

Finger zeigen auf Fotoauswahl
Beteiligung

Öffentlichkeits-beteiligung

Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an besonders wichtigen umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mitwirken können. Über diese Verfahren wird die Öffentlichkeit über Bekanntmachungen informiert, woraufhin sie Stellung nehmen kann.

Ehrenamtliche Helfer bei der Landschaftspflege
Umweltrechtsbehelfsgesetz

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutz­vereinigungen

Die Anerkennung nach Umweltrechtsbehelfsgesetz erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern. Die Anerkennung eröffnet die Möglichkeit, eigene Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einzulegen. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen gelten!