Nach Paragraf 30 Umweltverwaltungsgesetz ist das Umweltministerium als informationspflichtige Stelle gehalten, die Öffentlichkeit über bestimmte umweltrelevante Themengebiete aktiv und systematisch zu unterrichten. Die entsprechenden Informationen sind in der folgenden Liste zusammengestellt.
Umweltrechtliche Rechtsvorschriften und völkerrechtliche Verträge
Pläne, Programme und politische Konzepte
Aus der Praxis: Die Umsetzung von Normen, Plänen, Programmen und politischen Gesetzen
Überwachung von umweltrelevanten Tätigkeiten
Zulassungsentscheidungen mit erheblicher Umweltrelevanz und Umweltvereinbarungen
Umweltauswirkungen der vom Umweltministerium genehmigten Vorhaben