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Unsere Umweltinformationen – Übersicht

Das Umweltministerium ist rechtlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über bestimmte umweltrelevante Themengebiete aktiv und systematisch zu unterrichten.

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Nach Paragraf 30 Umweltverwaltungsgesetz ist das Umweltministerium als informationspflichtige Stelle gehalten, die Öffentlichkeit über bestimmte umweltrelevante Themengebiete aktiv und systematisch zu unterrichten. Die entsprechenden Informationen sind in der folgenden Liste zusammengestellt.

Umweltrechtliche Rechtsvorschriften und völkerrechtliche Verträge

Pläne, Programme und politische Konzepte

Aus der Praxis: Die Umsetzung von Normen, Plänen, Programmen und politischen Gesetzen

Überwachung von umweltrelevanten Tätigkeiten

Zulassungsentscheidungen mit erheblicher Umweltrelevanz und Umweltvereinbarungen

Umweltauswirkungen der vom Umweltministerium genehmigten Vorhaben