Anlagenexterner Notfallschutz

Radiologisches Lagezentrum

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Nach Strahlenschutzgesetz ist für die Ermittlung der radiologischen Lage für überregionale Notfälle das radiologische Lagezentrum des Bundes und für regionale Notfälle das radiologische Lagezentrum des Landes Baden-Württemberg zuständig. Um die radiologische Lage abzuschätzen, werden Angaben zur aktuellen Wetterlage und Wetterprognose, Angaben des Kernkraftwerk-Betreibers über absehbare Freisetzungen und Messungen der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) herangezogen. Das Lagezentrum berechnet die Ausbreitung der Strahlen und ermittelt die drohende Belastung der Bevölkerung. 

Im Falle eines kerntechnischen Unfalls führt das radiologische Lagezentrum des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Strahlenschutz-Fachberatung für die Katastrophenschutzbehörden durch. Das radiologische Lagezentrum hat hierfür eigens ausgestattete Räume mit PC-Arbeitsplätzen. Von jedem Arbeitsplatz kann auf fachtechnische Programme und Systeme zugegriffen werden, wie etwa auf die Kernenergiefernüberwachung oder das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS).

Nach einer Freisetzung stehen für die Beurteilung der Lage auch Messungen aus verschiedenen Messnetzen und Messungen von Messdiensten zur Verfügung. Das Radiologische Lagezentrum steuert operativ die Messungen der unterschiedlichen baden-württembergischen Messdienste und führt alle Messergebnisse zusammen. Hierzu gehören Messungen des Kernkraftwerkes beziehungsweise des in seinem Auftrag messenden Kerntechnischen Hilfsdienstes, die Messungen der Strahlenspürtrupps der Feuerwehren (CBRN-Erkunder) und die Messungen der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Das radiologische Lagezentrum des Bundes informiert die Katastrophenschutzbehörde ständig über die aktuelle Lage und das „gefährdete Gebiet“, in welchem Maßnahmen erforderlich sind. Es empfiehlt die sich aus der radiologischen Lage ergebenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Zu diesen Maßnahmen gehören: 

  • das Verbleiben im Haus
  • die Ausgabe von Jodtabletten
  • die Einnahme von Jodtabletten
  • die Evakuierung (schnelles Verbringen aus dem Gefahrenbereich)

Die Entscheidung über die Anordnung der Maßnahmen liegt dann bei der Katastrophenschutzbehörde.