Entsorgung

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Beim Betrieb und Abbau kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen (Kernkraftwerke, Forschungszentren) und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen (Medizin, Industrie) fallen radioaktive Abfälle an.

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Radioaktive Abfälle können erst nach ihrer endlagergerechten Verarbeitung, der sogenannten Konditionierung und anschließenden Verpackung an ein Endlager abgegeben werden. Die hierfür notwendigen Konditionierungsverfahren werden von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) geprüft und freigegeben. Deren Umsetzung wird durch die Länderaufsichtsbehörden, zum Beispiel dem Umweltministerium und zugezogenen Sachverständigen überwacht.

Arbeitsschritte bei Konditionierungen können zum Beispiel sein: Volumenreduzierung durch Verpressen, Verbrennen, Eindampfen flüssiger Abfälle, Trocknen und Zementieren, das heißt Einbinden der Abfälle in Zement.

Bis zur Abgabe an ein Endlager sind die radioaktiven Abfälle zwischenzulagern. Die Zwischenlagerung an den Kernkraftwerksstandorten erfolgt durch die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Landessammelstelle für radioaktive Abfälle in Baden-Württemberg

Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus den nicht kerntechnischen Anlagen sind die Bundesländer nach Paragraf 9a des Atomgesetzes verpflichtet, Landessammelstellen für radioaktive Abfälle einzurichten. Die Entsorgungsbetriebe der KTE GmbH (KTE-EB) erfüllen auf Basis vertraglicher Vereinbarungen mit dem Land nahezu alle Aufgaben des Landes Baden-Württemberg nach Paragraf 9a Atomgesetz, insbesondere den Betrieb der Landessammelstelle.

Die an die Entsorgungsbetriebe abgegebenen radioaktiven Abfälle stammen aus den Bereichen Gewerbliche Wirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie Öffentliche Verwaltung. Es handelt sich hierbei überwiegend um leicht brennbare Materialien wie zum Beispiel Kunststoffe, Zellstoff und Folie. Des Weiteren werden dort Laborabfälle, Lösemittel und nicht brennbares Material wie Prüfstrahler und Glasabfälle abgegeben.

Die Abfallprodukte werden bis zum Abtransport an ein Bundesendlager bei der KTE-EB zwischengelagert.

Über die anfallenden Abfälle und die Kapazitäten in den Zwischenlagern informiert das Umweltministerium Baden-Württemberg im Entsorgungsbericht.