Seit dem 22. Dezember 2000 besitzt die EU mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein einheitliches Wasserrecht. Da Flüsse nicht an Staatsgrenzen enden und viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können, betrachtet die WRRL Gewässer flussgebietsbezogen – also von der Quelle bis zur Mündung. Die WRRL will einen guten Zustand der europäischen Gewässer erreichen und die ökologische Funktionsfähigkeit unserer Gewässer wiederherstellen. Baden-Württemberg ist in insgesamt sechs Bearbeitungsgebieten aufgeteilt, für die – unter Einbezug der Öffentlichkeit – Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Diese werden alle sechs Jahre aktualisiert.