Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden die Ziele der Gewässerbewirtschaftung neu ausgerichtet. Ging es bisher im Wesentlichen um die Verbesserung der Wasserqualität, so geht es nun um die Herstellung ökologisch funktionsfähiger Flüsse und Seen. Beim Grundwasser soll flächendeckend ein chemisch guter Zustand erreicht werden. Und es ist sicherzustellen, dass nicht mehr Grundwasser entnommen wird, als sich neu bildet. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die EU-Wasserrahmenrichtlinie die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für Flussgebiete vor.
Als zentrale Handlungsobjekte nennt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie die Oberflächengewässer und das Grundwasser, für die der „gute Zustand“ erreicht werden soll. Oberflächengewässer und Grundwasser sollen geschützt, verbessert und saniert werden. Eine Verschlechterung des Zustands der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern.
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden die Schwerpunkte der Wasserwirtschaft von der bisher betrachteten Wasserqualität hin zur ökologisch definierten und damit auch ortsfesten (Oberflächen-) Gewässerqualität neu ausgerichtet. Maßstab für die Wasserqualität werden damit auch die Lebensbedingungen für die in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie referenzierten Gewässerorganismen (wirbellose Gewässertiere, Algen, Wasserpflanzen, Fische). Dies stellt insbesondere für das „Thema“ Fische eine beträchtliche Herausforderung.
Die Neuausrichtung ist ein Schritt zu einer flächendeckenden ökologischen Bewirtschaftung und somit zur Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Räume. Hiermit ist insbesondere eine funktionale Betrachtungsweise von Ökosystemen verbunden, die auch einzugsgebietsbezogene Darstellungen der Gewässerqualität erforderlich macht. Beim Grundwasser bleibt es bei der Betrachtung von Menge und chemisch definierter Qualität.