Seit 2000 regelt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) das Wasserrecht flussgebietsbezogen. Ziel ist der gute Zustand und die ökologische Funktionsfähigkeit unserer Gewässer. In Baden-Württemberg gibt es sechs Bearbeitungsgebiete mit Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.