2022 – 2027

Dritter Bewirtschaftungszyklus

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht vor, dass der gute Zustand bzw. das gute Potenzial der Gewässer im Jahr 2015 oder – mit einer zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit um sechs Jahre –, spätestens im Jahr 2027 erreicht wird. Innerhalb dieser 6-Jahres-Zyklen, den sogenannten Bewirtschaftungszyklen, werden die Bestandsaufnahme ebenso aktualisiert wie im folgenden Schritt die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Ein Zwischenbericht in der Mitte des jeweiligen Bewirtschaftungszyklus dient der Bilanz über das bereits Erreichte.

Es ist bereits jetzt abzusehen, dass trotz des hohen Engagements bei der Maßnahmenumsetzung nur wenige Wasserkörper einen guten Zustand bis zum Jahr 2021 erreichen werden. Damit muss auch von der zweiten, in der WRRL vorgesehenen Verlängerungsoption Gebrauch gemacht werden.

Es hat unterschiedliche Gründe, dass die bisher erzielten Erfolge die bisherigen Anstrengungen nur unzureichend abbilden:

  • Der gute Zustand ist äußerst ambitioniert, da er nur geringfügig von dem natürlichen Referenzzustand abweicht.
  • Insbesondere in Deutschland sind aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der wirtschaftlichen Entwicklung viele Gewässer stark anthropogen überprägt. Diese Ausgangslage stellt uns im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten vor eine größere Herausforderung.
  • Auch der reine Umfang der erforderlichen Maßnahmen stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Dies gilt umso mehr, da diese Maßnahmen oftmals lange Zeit benötigen, bis sie eine Wirkung und eine messbare Verbesserung zeigen. So siedeln sich Fische und andere Lebensgemeinschaften nicht sofort wieder in einem naturnah gestalteten Gewässerabschnitt an, um nur ein Beispiel zu nennen. Deshalb lassen sich zum Teil die Erfolge dieser Maßnahmen im Bewertungssystem der WRRL nicht direkt abbilden.

Nichts desto trotz kann Baden-Württemberg bei der Umsetzung der WRRL auf den Erfolgen und Erfahrungen der Wasserwirtschaft aufbauen. Zu nennen sind hier die weitgehende Sanierung der Gewässer durch den konsequenten Ausbau der Abwasserreinigung und der Einsatz von Agrarumweltprogrammen wie SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) und FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) zur Reduzierung des Nitrateintrags in das Grundwasser und der Belastungen der Oberflächengewässer aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen.

Stephanie Korte

Projektgruppe EU-Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Referat Internationale Abkommen Rhein und Donau, WRRL, Förderung
70182 Stuttgart

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